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für den Jahresabschluss 2011 der Samtgemeinde Lamspringe
a)Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2011 wird zur Kenntnis genommen.
b)Der Jahresabschluss 2011 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von 316.605,88 € und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von 33.217,44 € festgestellt.
c)Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2011 wird erteilt.
15.03.2018 - Rat der Gemeinde Lamspringe
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt
für den Jahresabschluss 2011 der Samtgemeinde Lamspringe
a)Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2011 wird zur Kenntnis genommen.
b)Der Jahresabschluss 2011 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von 316.605,88 € und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von 33.217,44 € festgestellt.
c)Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2011 wird erteilt.