Vorlage - Rat/168/2018
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Erläuterung/Begründung:
Durch die Bildung der Einheitsgemeinde Lamspringe zum 01.11.2016 ist es erforderlich, das Ortsrecht entsprechend anzupassen.
Die bisherige Richtlinie der Samtgemeinde Lamspringe aus dem Jahr 1988 wird durch die vorliegende überarbeitete und aktualisierte Richtlinie der Gemeinde Lamspringe ersetzt.
Die Leistungsgewährung ist eine freiwillige Leistung zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Eine rechtliche Verpflichtung zur Gewährung entsprechender Förderbeträge besteht nicht.
Bislang war ein Betrag von 1,53 € / Tag / Teilnehmer gewährt worden (Umrechnung 3 DM auf €). Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, diesen Betrag auf 2 € anzuheben. Vergleichbare Beträge werden auch in anderen Kommunen gewährt, sofern diese Leistung angeboten wird.
Haushaltsrechtliche Auswirkung:
Ansatz 2018=300 €
2017=62,73 €
2016=0 €
2015=42,84 €
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte | x | beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
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| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Neufassung der Richtlinie über die Förderung von Maßnahmen der Jugendpflege in der dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Fassung.
Anlagen:
- Richtlinie Entwurf neu
- Richtlinie alt
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Richtlinie neu Förd. Maßnahmen Jugendpflege (709 KB) | ||||
2 | Richtlinien Samtgemeinde alt (816 KB) |