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Vorlage - Rat/165/2018  

Betreff: Spielplatz Hainbuchenweg
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Stephan Willudda
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Aktenzeichen:622-21/9
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Ortsrat Lamspringe Kenntnisnahme
21.02.2018 
Sitzung des Ortsrates Lamspringe zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt   
Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Lamspringe Vorberatung
08.03.2018 
Sitzung des Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
15.03.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
LA64 Im Winkelfeld 2 Änderung 9-2-2018_2  

Erläuterung/Begründung: 

 

Der Rat hatte in seiner Sitzung am 28.11.2017 den Verkauf der noch zu vermessenden nördlichen Teilfläche des Flurstücks 33/51 der Flur 31 in der Gemarkung Lamspringe (Spielplatz Hainbuchenweg) und die für eine Wohnbebauung notwendige Änderung des bestehenden Bebauungsplans beschlossen. Der Kaufvertrag wurde am 03.01.2018 unterzeichnet; die Vermessung hat am 16.02.2018 stattgefunden. Das neu entstandene Grundstück erhält die Anschrift „Hainbuchenweg 1 A“.

 

Mit der Änderung des Bebauungsplans wurde das Büro Keller in Hannover beauftragt. Der mit dem Bauherrn abgestimmte Entwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Der Entwurf ist nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Hierzu ist ein Beschluss des Rates erforderlich (Auslegungsbeschluss). Ferner sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen (§ 4 BauGB).

 

 


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

x

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt

 

  1. die Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Im Winkelfeld“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB),

 

  1. die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 


Anlage:

 

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 9 Im Winkelfeld mit Begründung, Stand 09.02.2018

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LA64 Im Winkelfeld 2 Änderung 9-2-2018_2 (1408 KB)