Vorlage - Rat/174/2018
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Erläuterung/Begründung:
Gemäß § 71 Abs. 4 NKomVG kann der Rat aus der Mitte der Abgeordneten beratende Ausschüsse bilden. Gemäß § 71 Abs. 9 NKomVG können Ausschüsse jederzeit aufgelöst oder neu gebildet werden.
Bei der Neubildung eines zusätzlichen Ausschusses wäre für alle Ausschüsse das Neubesetzungsverfahren der Vorsitze erforderlich (Zugreifverfahren).
Auf den als Anlage beigefügten Antrag der SPD-Fraktion wird verwiesen.
Der Antrag war anlässlich der Ratssitzung am 30.01.2018 eingereicht worden.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte | x | beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
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| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Einrichtung eines Finanzausschusses.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag SPD Einrichtung Finanzausschuss (438 KB) |