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Vorlage - Rat/157/2018  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 40 "Gewerbegebiet Eggershäuser Weg";
1. Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
2. Beschlussfassung als Satzung
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Stephan Willudda
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Aktenzeichen:622-21/40
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
30.01.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe zurückgestellt   
15.03.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   
Ortsrat Lamspringe Kenntnisnahme
21.02.2018 
Sitzung des Ortsrates Lamspringe zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt   
Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Lamspringe Vorberatung
08.03.2018 
Sitzung des Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Lamspringe zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
2018-03-13_LA61 Gewerbegebiet Eggershäuser Weg - Bebauungsplan 13-3-2018  
2018-03-13_LA61 Gewerbegebiet Eggershäuser Weg - Begründung 13-3-2018  
Keller_Abwägungsvorschlag_2018-03-13  

Erläuterung/Begründung: 

 

Der Rat des Flecken Lamspringe hatte in seiner Sitzung am 17.11.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Gewerbegebiet Eggershäuser Weg“ beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1) fand in der Zeit vom 06.03. bis 07.04.2017 statt. Der Abwägungsbeschluss und der Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung wurden am 08.06.2017 durch den Rat der Gemeinde Lamspringe gefasst.

 

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB fand durch Bekanntmachung vom 27.11.2017 und Auslegung in der Zeit vom 29.11.2017 bis 02.01.2018 statt. Stellungnahmen sind nicht eingegangen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.11.2017 durch das Planungsbüro Keller über die öffentliche Auslegung informiert. Stellungnahmen konnten bis zum Ende der Auslegungsfrist am 02.01.2018 abgegeben werden.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Zusammenstellung des Büros Keller vom _______ beschrieben und bewertet worden. Der Rat hat darüber einen Abwägungsbeschluss zu fassen. Anschließend kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.

 

 


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

x

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40 „Gewerbegebiet Eggershäuser Weg“ werden wie in der Zusammenstellung des Planungsbüros Keller vom _________ bewertet und beschlossen.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 40 „Gewerbegebiet Eggershäuser Weg“ mit seiner Begründung wird als Satzung beschlossen.

 

 


Anlagen:

 

- Bebauungsplan Nr. 40 „Gewerbegebiet Eggertshäuser Weg“ (Entwurf vom ________;

nur elektronisch abrufbar)

- Abwägungsvorschlag des Planungsbüros Keller vom ________ zu den während der

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen

Stellungnahmen.

 

Die Anlagen werden zur Sitzung nachgereicht; ggf. wird in der Sitzung berichtet.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-03-13_LA61 Gewerbegebiet Eggershäuser Weg - Bebauungsplan 13-3-2018 (2019 KB)      
Anlage 2 2 2018-03-13_LA61 Gewerbegebiet Eggershäuser Weg - Begründung 13-3-2018 (804 KB)      
Anlage 3 3 Keller_Abwägungsvorschlag_2018-03-13 (2290 KB)