Seiteninhalt

Auszug - Jahresabschlüsse der Gemeinde Neuhof für die Haushaltsjahre 2011 und 2012  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Neuhof
Ort:
Rat/163/2018 Jahresabschlüsse der Gemeinde Neuhof für die Haushaltsjahre 2011 und 2012
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Reinhard Schmidt
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Berichterstattung zu TOP 12 sowie TOP 13 erfolgte zusammengefasst durch Kämmerer Schmidt.

 

Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Gemeinde Neuhof sowie die Samtgemeinde Lamspringer jedes Jahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. In diesem Abschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

 

Die Jahresabschlüsse sind vom Hauptverwaltungsbeamten mit dem jeweiligen Jahresergebnis festgestellt und vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüft worden. Das Rechnungsprüfungsamt hat über die jeweiligen Ergebnisse einen Prüfbericht gefertigt. Die Prüfungsberichte enthalten keine Prüfungsbemerkungen. Es bestehen seitens des Prüfungsamtes keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Lamspringe, als Rechtsnachfolger der Gemeinde Neuhof bzw. der Samtgemeinde Lamspringe, über die Jahresabschlüsse beschließt und dem Hauptverwaltungsbeamten gem. § 129 Abs.1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

 

Eine Stellungnahme der Verwaltung zu den Pfungsberichten entfällt, da die Prüfungsberichte keine Bemerkungen enthalten. Die Jahresrechnungen mit dem jeweiligen Rechenschaftsbericht und dem Prüfungsbericht können in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt

a)        r den Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Neuhof

 

aa)Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2011 wird zur Kenntnis genommen.

 

ab)Der Jahresabschluss 2011 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von -22.638,06 € und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von -878,96 festgestellt.

 

ac)Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2011 wird erteilt.

 

 

b)       r den Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Neuhof

 

ba)Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2012 wird zur Kenntnis genommen.

 

bb)Der Jahresabschluss 2012 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von -11.388,20 € und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von 33,00 € festgestellt.

 

bc)Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2012 wird erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Enthaltung: 1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht Prüfung 2011 Jahresabschluss Neuhof (2063 KB)      
Anlage 2 2 Bericht Prüfung 2012 Jahresabschluss Neuhof (2019 KB)