Auszug - Jahresabschlüsse der Gemeinde Neuhof für die Haushaltsjahre 2011 und 2012
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Berichterstattung zu TOP 12 sowie TOP 13 erfolgte zusammengefasst durch Kämmerer Schmidt.
Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Gemeinde Neuhof sowie die Samtgemeinde Lamspringe für jedes Jahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. In diesem Abschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.
Die Jahresabschlüsse sind vom Hauptverwaltungsbeamten mit dem jeweiligen Jahresergebnis festgestellt und vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüft worden. Das Rechnungsprüfungsamt hat über die jeweiligen Ergebnisse einen Prüfbericht gefertigt. Die Prüfungsberichte enthalten keine Prüfungsbemerkungen. Es bestehen seitens des Prüfungsamtes keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Lamspringe, als Rechtsnachfolger der Gemeinde Neuhof bzw. der Samtgemeinde Lamspringe, über die Jahresabschlüsse beschließt und dem Hauptverwaltungsbeamten gem. § 129 Abs.1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Eine Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungsberichten entfällt, da die Prüfungsberichte keine Bemerkungen enthalten. Die Jahresrechnungen mit dem jeweiligen Rechenschaftsbericht und dem Prüfungsbericht können in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt
a) für den Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Neuhof
aa)Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2011 wird zur Kenntnis genommen.
ab)Der Jahresabschluss 2011 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von -22.638,06 € und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von -878,96 € festgestellt.
ac)Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2011 wird erteilt.
b) für den Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Neuhof
ba)Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2012 wird zur Kenntnis genommen.
bb)Der Jahresabschluss 2012 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von -11.388,20 € und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von 33,00 € festgestellt.
bc)Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2012 wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Enthaltung: 1
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bericht Prüfung 2011 Jahresabschluss Neuhof (2063 KB) | ||||
2 | Bericht Prüfung 2012 Jahresabschluss Neuhof (2019 KB) |