Vorlage - Rat/169/2018
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Erläuterung/Begründung:
Der Rat bestimmt die Ortsvorsteherin / den Ortsvorsteher.
Der bisherige Ortsvorsteher hat sein Amt niedergelegt.
Vorschlagsberechtigt für die Ortsvorsteherin / den Ortsvorsteher der Ortschaft Harbarnsen ist gem. § 96 Abs. 1 NKomVG die SPD-Fraktion.
Der/Die Ortsvorsteher/in wird in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Sein bzw. ihr Wohnsitz muss in der Ortschaft liegen.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte | x | beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
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| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Zum Ortsvorsteher / zur Ortsvorsteherin für die Ortschaft Harbarnsen wird
Herr / Frau _____________________________________ bestimmt.