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Ortsbürgermeister, Ortsvorsteher und Ortsbeauftragte

Als Gemeinde bezeichnet man in Niedersachsen selbständige, kommunale Gebietskörperschaften. Mit Ausnahme der kreisfreien Städte gehören Gemeinden einem Landkreis an.

Mehrere Gemeinden eines Landkreises können eine Samtgemeinde bilden (§ 97 NKomVG). So bestand die bisherige Samtgemeinde Lamspringe aus den selbständigen Gemeinden Flecken Lamspringe, Harbarnsen, Neuhof, Sehlem und Woltershausen.

Mit  Wirkung vom 01.11.2016 wurde die bisherige Samtgemeinde Lamspringe aufgelöst und ging in die neue Gemeinde Lamspringe über. Die bisher selbständigen Gemeinden Harbarnsen, Neuhof, Sehlem und Woltershausen sind seitdem Ortsteile der neuen Gemeinde Lamspringe.

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