Auszug - 26. Änderung Flächennutzungsplan - Auftragsvergabe Fledermauskartierung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Rat der Gemeinde Lamspringe hatte in seiner Sitzung am 08.06.2017 die Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplans zum Thema „Windenergie“ gefasst. Nach § 2 Abs. 4 BauGB sind in dem Verfahren die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen und in Form eines Umweltberichts zu bewerten. Dieser Auftrag war an die „FLU Planungsgemeinschaft GbR“ aus Delligsen vergeben worden. Weil durch die Errichtung von Windkraftanlagen insbesondere das Schutzgut „Tiere“ betroffen sein könnte, war außerdem ein avifaunistisches Gutachten in Auftrag zu geben. Des Weiteren hat sich in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde die Notwendigkeit einer Fledermauskartierung ergeben. Dazu wurden vier Fachbüros um Angebotsabgabe gebeten. Es sind zwei Angebote eingegangen, die vom Büro „FLU“ ausgewertet wurden. Günstigster Anbieter ist Dipl. Ing. Ivo Niermann aus Laatzen mit einer Angebotssumme von 17.493,00 €.
Ratsherr Henning Bethel fragte nach, inwieweit die Forderung des Landkreises Hildesheim bereits zum jetzigen Planungsstand tatsächlich erforderlich wäre. Möglicherweise könnte dies auch als konkrete Forderung im Rahmen eines Antragsverfahrens an den Vorhabensträger ausreichend sein. Er verwies außerdem auf das ursprüngliche Verfahren zur Errichtung der Windenergieanlagen in der Nähe von Evensen. Damals hatte der Vorhabensträger einen Teil der Planungskosten übernommen.
Ratsherr Justus Lüder bat darum, die konkrete Notwendigkeit der Fledermauskartierung zum jetzigen Planungsstand noch einmal zu überprüfen.
Bürgermeister Humbert wies darauf hin, dass in den früheren Flächennutzungsplanänderungen der damaligen Samtgemeinde Lamspringe der Umweltbericht nicht enthalten war. Wichtig ist aus seiner Sicht eine klare und unbeeinflusste Untersuchung sowie Planung. Die Verwaltung wird die konkrete Notwendigkeit der Untersuchung zum jetzigen Planungsstand noch einmal klären.
Beschluss:
Der Auftrag zur Erstellung eines Fledermausgutachtens im Rahmen der 26. Änderung des Flächennutzungsplans (Windenergie) wird an Dipl.-Ing. Ivo Niermann aus Laatzen vergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Notwendigkeit der Untersuchung durch den Landkreis Hildesheim vorab bestätigen zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig