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die Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Im Winkelfeld“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB),
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
21.02.2018 - Ortsrat Lamspringe
Ö 17 - zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt
08.03.2018 - Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Lamspringe
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Lamspringe
die Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Im Winkelfeld“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB),
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
15.03.2018 - Rat der Gemeinde Lamspringe
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
die Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Im Winkelfeld“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB),
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.