Tagesordnung - Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
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TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Feststellung der Tagesordnung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 08.12.2020 | Rat/037/2020 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und ausgeführte Maßnahmen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Regionales Versorgungszentrum Leinebergland | Rat/477/2020 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Unterrichtung über einen aufgenommenen Kommunalkredit für Investitionen der Gemeinde Lamspringe über 2.000.000,00 € | Rat/492/2021 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans, des Stellenplans, der Fortschreibung des Investitionsprogramms sowie des Haushaltssicherungskonzepts der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2021 | Rat/494/2021 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2021 mit folgenden Festsetzungen:
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lamspringe in seiner Sitzung am 16.02.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
festgesetzt.
§ 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.326.500,00 € festgesetzt.
§ 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 95.000,00 € festgesetzt.
§ 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 € festgesetzt.
§ 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
§ 6 Für die Befugnisse des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßige Ausgaben und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen, gelten - für Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bis zur Höhe von 5.000,00 € - für Auszahlungen für Investitionstätigkeiten bis zur Höhe von 15.000,00 € - für Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten bis zur Höhe von 5.000,00 € im Einzelfall als unerheblich.
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt weiterhin a) den Haushaltsplan 2021 b) die Fortschreibung des Investitionsprogramms 2021 c) den Stellenplan 2021 d) das Haushaltssicherungskonzept 2021 in der anliegenden Fassung.
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16.02.2021 - Rat der Gemeinde Lamspringe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 - geändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lamspringe in seiner Sitzung am 16.02.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
festgesetzt.
§ 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.326.500,00 € festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 95.000,00 € festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 € festgesetzt.
§ 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
§ 6 Für die Befugnisse des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßige Ausgaben und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen, gelten - für Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bis zur Höhe von 5.000,00 € - für Auszahlungen für Investitionstätigkeiten bis zur Höhe von 15.000,00 € - für Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten bis zur Höhe von 5.000,00 € im Einzelfall als unerheblich.
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt weiterhin a) den Haushaltsplan 2021 b) die Fortschreibung des Investitionsprogramms 2021 c) den Stellenplan 2021 d) das Haushaltssicherungskonzept 2021 in der anliegenden Fassung. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 10 Ablehnung: 6 Enthaltung: |
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Ö 10 | Behandlung von Mitteilungen, Anfragen und Anregungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 11 | (nichtöffentlich) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 12 | (nichtöffentlich) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 13 | (nichtöffentlich) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||