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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe  

Bezeichnung: Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe
Datum: Di, 16.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
Zusatz: Aufgrund der momentanen in der Corona-Pandemie geltenden Absandsregelungen und der Hygienevorschriften steht der Sitzungsraum für Publikum mit einer nur begrenzten geringen Platzkapazität zur Verfügung. Ich bitte deshalb um vorherige telefonische Anmeldung.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 08.12.2020  
Rat/037/2020  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und ausgeführte Maßnahmen      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Regionales Versorgungszentrum Leinebergland  
Enthält Anlagen
Rat/477/2020  
Ö 8  
Unterrichtung über einen aufgenommenen Kommunalkredit für Investitionen der Gemeinde Lamspringe über 2.000.000,00 €  
Rat/492/2021  
Ö 9  
Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans, des Stellenplans, der Fortschreibung des Investitionsprogramms sowie des Haushaltssicherungskonzepts der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2021
Enthält Anlagen
Rat/494/2021  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2021 mit folgenden Festsetzungen:

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lamspringe in seiner Sitzung am 16.02.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

1.

im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

1.1

der ordentlichen Erträge auf

10.577.600,00 

1.2

der ordentlichen Aufwendungen auf

11.040.500,00 

 

 

 

1.3

der außerordentlichen Erträge auf

0,00 

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0,00 

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

10.187.700,00 

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

9.777.000,00 

 

 

 

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

278.500,00 

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

2.605.000,00 

 

 

 

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

2.326.500,00 

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

684.400,00 

 

 

festgesetzt.

 

 

 

 

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

12.792.700,00 

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

13.066.400,00 

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.326.500,00  festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 95.000,00 € festgesetzt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 € festgesetzt.

 

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

 

1.  Grundsteuer

 

1.1  r die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

440 v. H.

1.2  r die Grundstücke (Grundsteuer B)

440 v. H.

2.  Gewerbesteuer

405 v. H.

 

§ 6

Für die Befugnisse des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßige Ausgaben und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen, gelten

- für Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bis zur Höhe von               5.000,00 €

- für Auszahlungen für Investitionstätigkeiten bis zur Höhe von               15.000,00 €

- für Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten bis zur Höhe von                5.000,00 €

im Einzelfall als unerheblich.

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt weiterhin

a) den Haushaltsplan 2021

b) die Fortschreibung des Investitionsprogramms 2021

c) den Stellenplan 2021

d) das Haushaltssicherungskonzept 2021

in der anliegenden Fassung.

 

 

 

   
    16.02.2021 - Rat der Gemeinde Lamspringe
    Ö 9 - geändert beschlossen
   

Beschluss:


Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2021 mit folgenden Festsetzungen:

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lamspringe in seiner Sitzung am 16.02.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

1.

im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

1.1

der ordentlichen Erträge auf

10.604.600,00 

1.2

der ordentlichen Aufwendungen auf

11.070.500,00 

 

 

 

1.3

der außerordentlichen Erträge auf

0,00 

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0,00 

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

10.214.700,00 

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

9.807.000,00 

 

 

 

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

278.500,00 

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

2.605.000,00 

 

 

 

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

2.326.500,00 

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

684.400,00 

 

festgesetzt.

 

 

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

12.819.700,00 

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

13.096.400,00 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.326.500,00  festgesetzt. 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 95.000,00 € festgesetzt. 

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 € festgesetzt.

 

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

 

1.  Grundsteuer

 

1.1  r die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

440 v. H.

1.2  r die Grundstücke (Grundsteuer B)

440 v. H.

2.  Gewerbesteuer

405 v. H.

 

§ 6

r die Befugnisse des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßige Ausgaben und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen, gelten

- r Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bis zur Höhe von               5.000,00 €

- r Auszahlungen für Investitionstätigkeiten bis zur Höhe von               15.000,00 €

- r Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten bis zur Höhe von                5.000,00 €

im Einzelfall als unerheblich.

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt weiterhin

a) den Haushaltsplan 2021

b) die Fortschreibung des Investitionsprogramms 2021

c) den Stellenplan 2021

d) das Haushaltssicherungskonzept 2021

in der anliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 10 Ablehnung: 6  Enthaltung:

Ö 10  
Behandlung von Mitteilungen, Anfragen und Anregungen      
N 11     (nichtöffentlich)      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)