Auszug - Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans, des Stellenplans, der Fortschreibung des Investitionsprogramms sowie des Haushaltssicherungskonzepts der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2021
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Eckelt stellte die im Verwaltungsausschuss bereits bekannt gegebene Änderung des Haushaltes aufgrund der Bewilligung aus dem Förderprogramm „Lebendige Zentren“ vor.
Seitens der CDU-Fraktion wurde eine kurze Stellungnahme dahingehend abgegeben, dass dem Haushalt zugestimmt wird. Bestimmte Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes, insbesondere die Themen Reduzierung von Ortsratsmitteln, Grundsteuererhöhung sowie Reduzierung von Azubi-Stellen, welche durchaus kritisch gesehen werden, müssen genau geprüft werden und fallen ggfs. in die Zuständigkeit des neuen Rates. Frau Eckelt wurde ein Dank für die umfangreichen Arbeiten im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes ausgesprochen.
Seitens der SPD-Fraktion wird keine Zustimmung zum Haushalt erfolgen. Es wird das Haushaltssicherungskonzept, insbesondere die Themen Grundsteuererhöhung, Azubi-Stellen und Ortsratsmittel, kritisch gesehen sowie die Zeitspanne zwischen Vorlage des Haushaltsentwurfes und der Beschlussfassung als zu kurz bemängelt.
Verwaltungsseitig wurde nochmals erläutert, dass das Haushaltssicherungskonzept zunächst rechtlich vorgeschrieben und für den Landkreis im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erforderlich ist. Für die Arbeit vor Ort handelt es sich erstmal um eine Ideenliste, deren Umsetzung überwiegend von einzelnen Beschlüssen der Ratsgremien abhängig ist.
Nach weiterer Diskussion wurde über den Haushalt abgestimmt.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2021 mit folgenden Festsetzungen:
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lamspringe in seiner Sitzung am 16.02.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1. | im Ergebnishaushalt |
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1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 10.604.600,00 € |
1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | 11.070.500,00 € |
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1.3 | der außerordentlichen Erträge auf | 0,00 € |
1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0,00 € |
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2. | im Finanzhaushalt
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2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 10.214.700,00 € |
2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 9.807.000,00 € |
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2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 278.500,00 € |
2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 2.605.000,00 € |
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2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 2.326.500,00 € |
2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 684.400,00 € |
festgesetzt.
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Nachrichtlich: Gesamtbetrag |
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- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 12.819.700,00 € | |
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 13.096.400,00 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.326.500,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 95.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
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1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 440 v. H. |
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 440 v. H. |
2. Gewerbesteuer | 405 v. H. |
§ 6
Für die Befugnisse des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßige Ausgaben und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen, gelten
- für Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bis zur Höhe von 5.000,00 €
- für Auszahlungen für Investitionstätigkeiten bis zur Höhe von 15.000,00 €
- für Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten bis zur Höhe von 5.000,00 €
im Einzelfall als unerheblich.
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt weiterhin
a) den Haushaltsplan 2021
b) die Fortschreibung des Investitionsprogramms 2021
c) den Stellenplan 2021
d) das Haushaltssicherungskonzept 2021
in der anliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 10 Ablehnung: 6 Enthaltung: