Vorlage - Rat/492/2021
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Sachverhalt:
Nach § 7 der Richtlinie der Gemeinde Lamspringe für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten vom 31.05.2017 ist der Rat der Gemeinde über die Aufnahme eines Kredites unverzüglich zu unterrichten.
Zur Finanzierung von vermögenswirksamen Ausgaben wurde im Rahmen des in der Haushaltssatzung zulässigen Gesamtbetrages (Ermächtigung 2019) folgender Kommunalkredit aufgenommen:
Kreditart: Annuitätenkredit
Kredithöhe: 2.000.000,00 €
Auszahlungstermin: 21.12.2020
Auszahlungskurs: 100 %
Anfängliche Tilgung: 3,1 %
Zinssatz pro Jahr: 0,53 %
Zinsrhythmus: ¼-jährlich
Erste Zinszahlung: 30.03.2021
Zinsbindung: Gesamtlaufzeit
Der Rat der Gemeinde Lamspringe nimmt die Kreditaufnahme zur Kenntnis.
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.