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a)die Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplans.
Ziel der 28. Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung eines Grundstücks „An der Halbe“ in Woltershausen.
b)die Vergabe des Planungsauftrags an das Büro Keller aus Hannover.
02.12.2019 - Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Lamspringe
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt
a)die Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplans.
Ziel der 28. Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung eines Grundstücks „An der Halbe“ in Woltershausen.
b)die Vergabe des Planungsauftrags an das Büro Keller aus Hannover.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
17.12.2019 - Rat der Gemeinde Lamspringe
Ö 21 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt
a)die Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplans.
Ziel der 28. Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung eines Grundstücks „An der Halbe“ in Woltershausen.
b)die Vergabe des Planungsauftrags an das Büro Keller aus Hannover.