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Auszug - Gestattungsvertrag für Wege- und Leitungsrecht zur Anbindung der Vodafone Funkstation 1522H in Harbarnsen; Einräumung einer Grunddienstbarkeit  

Sitzung des Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 11
Gremium: Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 02.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:15 Anlass: Sitzung
Rat/360/2019 Gestattungsvertrag für Wege- und Leitungsrecht zur Anbindung der Vodafone Funkstation 1522H in Harbarnsen;
Einräumung einer Grunddienstbarkeit
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Gerhard Schnelle
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Vodafone GmbH, Düsseldorf, hat in Harbarnsen im Bereich des ehemaligen Bahnhofs eine Funkstation errichtet. Für den Anschluss dieser Funkstation an das öffentliche Versorgungsnetz ist die Verlegung von Leitungen und Kabeln erforderlich. Hierbei werden die gemeindeeigenen Grundstücke 122/15, 107/11, 1 und 3 der Fluren 2 und 4 der Gemarkung Harbarnsen in Anspruch genommen. Die Vodafone GmbH möchte diese Leitungsführung durch die Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch absichern und bittet deshalb um Zustimmung zum Abschluss eines Gestattungsvertrages. Für die Einräumung der Grunddienstbarkeit zahlt die Firma Vodafone GmbH einen einmaligen Entschädigungsbetrag von 600,00 €.

 

Ausschussmitglied Katja Schoner äerte in diesem Zusammenhang ihr Unverständnis. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens ist eine Stellungnahme der Gemeinde nicht erfolgt, obwohl schon zwei Masten in unmittelbarer Nähe vorhanden sind. Hier hätte man gut nach Alternativen im Vorfeld suchen nnen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Gestattungsvertrages für ein Wege- und Leitungsrecht zur Anbindung der Vodafone Funkstation 1522H in Harbarnsen an das öffentliche Versorgungsnetz und die damit verbundene Inanspruchnahme der Flurstücke 122/15, 107/11, 1 u. 3 der Fluren 2 und 4 der Gemarkung Harbarnsen zu.

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Enthaltung: 1