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Hinweis zur Wasserentnahme aus öffentlichen GewässernDie Gemeinde Lamspringe weist daraufhin, dass die Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern grundsätzlich nicht zulässig ist. Dies betrifft insbesondere die Entnahme aus Bächen, Flüssen, Gräben, Teichen und sonstigen öffentlichen Gewässern mittels Pumpen, Schläuchen oder ähnlich geeigneten Vorrichtungen. UnbefugteWasserentnahmen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Einwohner*innen der Gemeinde Lamspringe werden um entsprechende Kenntnisnahme und Beachtung gebeten. |
| 18.08.2026 |