Seiteninhalt

Bebauungspläne

Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Grundlage für den Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan.

Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke und ist damit allgemein verbindlich.

Im Bebauungsplan wird im Wesentlichen festgesetzt:
1. Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
2. Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
3. Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
4. überbaubare Grundstücksfläche,
5. örtliche Verkehrsflächen.

Einige Bebauungspläne der Gemeinde Lamspringe liegen digital vor und können per Mail unter  info@lamspringe.de  angefordert werden. Sie werden nach und nach an dieser Stelle als Download bereitgestellt. Alle anderen Bebauungspläne können Sie zu üblichen Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung einsehen. Für eine vorherige Terminvereinbarung wären wir dankbar.