Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung der Eheschließung ist bei dem Standesamt vorzunehmen, bei dem mindestens einer der Eheschließenden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin möglich. Zur Vorbereitung des Anmeldevorgangs übermitteln Sie bitte die erforderlichen Angaben über unseren Dienst „digitales Rathaus“ (Voranmeldung der Eheschließung oder Anmeldung der Eheschließung). Bitte beachten Sie die dortigen Informationen zum Antragsprozess.
Für den anschließenden persönlichen Termin im Standesamt, bei dem die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wird, ist das persönliche Erscheinen der Eheschließenden erforderlich. Hierfür sollten Sie sich also gemeinsam Zeit nehmen. Ist eine Person aus einem wichtigen Grund verhindert, muss der Partner/die Partnerin eine Vollmacht mitbringen. Bitte sprechen Sie uns in diesem Fall an.
Sollte Ihnen die digitale Voranmeldung oder Anmeldung der Eheschließung nicht möglich sein oder Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.