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Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird voraussichtlich vorgezogen und findet  - vorbehaltlich einer amtlichen Veröffentlichung – am 23. Februar 2025 statt.

Der Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Die Amtszeit der Abgeordneten beträgt vier Jahre. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit. Die Abgeordneten entscheiden auch über den Bundeshaushalt oder über Einsätze der Bundeswehr im Ausland. Außerdem wählen die Bundestagsabgeordneten die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler.

Wahlberechtigt bei der Bundestagswahl ist, wer am Wahltag

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
  • mindestens 18 Jahre alt ist
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, z.B. durch ein Gerichtsurteil

Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Wahlberechtigte mit Wohnsitz in Deutschland werden automatisch eingetragen. Deutsche mit Wohnsitz ausschließlich im Ausland (sog. Auslandsdeutsche) müssen die Eintragung beantragen.

Weitere Informationen finden Sie im Internetauftritt der Bundeswahlleitung unter den entsprechenden Punkten im Seitenmenü.


 

Bekanntmachungen

1)Bekanntmachung Vorschlag Beisitzer Wahlvorstände - (PDF / 174 kB)
28.11.2024