Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden. Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und den Wahltag zum 21. Deutschen Bundestag auf Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt. Wahlberechtigt bei der Bundestagswahl ist, wer am Wahltag
Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Wahlberechtigte mit Wohnsitz in Deutschland werden automatisch eingetragen. Deutsche mit Wohnsitz ausschließlich im Ausland (sog. Auslandsdeutsche) müssen die Eintragung beantragen. Weitere Informationen finden Sie im Internetauftritt der Bundeswahlleitung unter den entsprechenden Punkten im Seitenmenü. Ab sofort können Sie eine Online-Beantragung für Briefwahlunterlagen hier vornehmen. Bitte beachten Sie, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen erst versendet werden können, wenn die Stimmzettel vorliegen. Dieses wird nach jetzigem Stand im Laufe der ersten Februarwoche sein. Bitte sehen bis dahin von Anfragen zur Versendung ab.
Bekanntmachungen
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30.01.2025 |