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Ehefähigkeitszeugnis

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten möchten, benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis.

Informationen zu den Eheschließungsvoraussetzungen erhalten Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Landes, oder bei dem Standesamt, bei dem Sie heiraten möchten.

Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass nach deutschem Recht kein Ehehindernis vorliegt.

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt Ihrer Wohnsitzgemeinde.

Sofern Sie keinen Wohnsitz im Inland haben, ist das Standesamt Ihres letzten gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland zuständig.

Sie können das Ehefähigkeitszeugnis auch digital über unseren Dienst „digitales Rathaus“ beantragen.

Sollte Ihnen die digitale Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses nicht möglich sein oder Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.