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Auszug - Verpflichtung der Ortsratsmitglieder und Pflichtenbelehrung
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Wortprotokoll |
Er verpflichtete die Ortsratsmitglieder und wies insbesondere auf die §§ 40 – 42 NKomVG hin.
Die Verpflichtung wurde mit Unterschrift besiegelt.