Vorlage - Rat/557/2021
|
|
Sachverhalt:
Nach § 91 Abs. 4 S. 4 NKomVG werden Ortsratsmitglieder zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl vom bisherigen Ortsbürgermeister förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Nach § 91 Abs. 4 S. 1 und § 54 Abs. 3 NKomVG finden die Vorschriften der §§ 40, 41, 42 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 und § 43 NKomVG auf Ortsratsmitglieder Anwendung.
Danach sind Ortsratsmitglieder auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) durch den bisherigen Ortsbürgermeister hinzuweisen. Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.
Anlage/n:
Auszug aus dem NKomVG
Bestätigung über die Pflichtenbelehrung_OR Sehlem
Bestätigung über die Pflichtenbelehrung_OR Lamspringe
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Auszug NKomVG (18 KB) | (69 KB) | |||
2 | Pflichtenbelehrung_OR Sehlem (12 KB) | (47 KB) | |||
3 | Pflichtenbelehrung_OR Lamspringe (12 KB) | (47 KB) |