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Auszug - Aufstellung einer Innenbereichssatzung nach § 34 BauGB für südlichen Teilbereich der Waldstraße in Lamspringe
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Wolf berichtet über die derzeit hohe Nachfrage nach Bauland. Die Innenbereichssatzung ist eine einfache und schnelle Lösung, bei der die Planungskosten auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, für den südlichen Bereich der Waldstraße in Lamspringe das Büro Keller aus Hannover zu beauftragen, für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich eine Satzungsänderung herbei zu führen, um die Flurstücke für eine Bebauung zu ermöglichen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig