Vorlage - Rat/459/2020
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Sachverhalt:
Aufgrund der nur noch wenigen frei verfügbaren Baugrundstücke in der Kerngemeinde Lamspringe und der relativ hohen Nachfrage nach Bauland für Wohnbebauung würde sich der südliche Bereich der Waldstraße für eine schnelle Bereitstellung von Bauflächen eignen.
Im Flächennutzungsplan sind diese Bereiche bereits als Flächen für eine Mischbebauung ausgewiesen, wird aber vom Landkreis als Außenbereich eingestuft.
Durch die jetzt geplante Satzungsänderung sollen die gekennzeichneten Grundstücke 1/5, 2/4 und 4 als Innenbereich nach § 34 (4) BauGB deklariert werden, so dass dort anschließend eine Bebauung möglich ist.
Ein großer Vorteil für die Ausweisung dieser Flurstücke für eine Wohnbebauung ist zum einen die Bereitschaft der beiden betroffenen Erbengemeinschaften, ihre Grundstücke auch als Bauland zu veräußern und das in der Waldstraße bereits alle Versorgungsleitungen vorhanden sind, so dass eine relativ einfache Erschließung der neuen Baugrundstücke gewährleitstet wäre.
Von Seiten der Verwaltung wird eine Kostenübernahmeerklärung für die Planungskosten (ca. 3.200,- Euro) an die betroffenen Grundstückseigentümer vorbereitet.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, für den südlichen Bereich der Waldstraße in Lamspringe das Büro Keller aus Hannover zu beauftragen, für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich eine Satzungsänderung herbei zu führen, um die Flurstücke für eine Bebauung zu ermöglichen.
Anlage/n:
-F-Plan-Auszug
-Angebot Keller Waldstraße
Zusatz für den Ortsrat:
Der Ortsrat hat die Möglichkeit im Rahmen der Beteiligung Stellung zu nehmen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | F-Plan-Auszug Waldstraße (1729 KB) |
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