Auszug - Gestattungsvertrag für Wege- und Leitungsrecht zur Anbindung der Vodafone Funkstation 1522H in Harbarnsen; Einräumung einer Grunddienstbarkeit
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Vodafone GmbH, Düsseldorf, hat in Harbarnsen im Bereich des ehemaligen Bahnhofs eine Funkstation errichtet. Für den Anschluss dieser Funkstation an das öffentliche Versorgungsnetz ist die Verlegung von Leitungen und Kabeln erforderlich. Hierbei werden gemeindeeigene Grundstücke in der Gemarkung Harbarnsen in Anspruch genommen. Zur Sicherung dieser Leitungsführung ist die Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch notwendig. Die Vodafone hat daher um Zustimmung zum Abschluss eines Gestattungsvertrages gebeten. Es wird eine einmalige Entschädigungszahlung i.H. von 600,00 € gezahlt.
Ratsfrau Katja Schoner bemängelte, dass im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens keine Stellungnahme der Gemeinde abgegeben wurde. Die Standortwahl ist äußerst unglücklich.
Bürgermeister Humbert wies darauf hin, dass die Entschädigungsleistung für Bepflanzungsmaßnahmen in diesem Bereich vorgesehen ist.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Gestattungsvertrages für ein Wege- und Leitungsrecht zur Anbindung der Vodafone Funkstation 1522H in Harbarnsen an das öffentliche Versorgungsnetz und die damit verbundene Inanspruchnahme der Flurstücke 122/15, 107/11, 1 u. 3 der Fluren 2 und 4 der Gemarkung Harbarnsen zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Enthaltung: 1