Auszug - Beratung und Beschlussfassung der II. Nachtraghaushaltssatzung, dem II. Nachtragshaushaltsplan sowie die Fortschreibung des Investitionsprogramms und des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Lamspringe zum II. Nachtragshaushaltsplan 2019 Kenntnisnahme des Ablaufplanes "Jahresabschlüsse der Gemeinden"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Aufgrund formaler sowie organisatorischer Gründe wird der Erlass der II. Nachtragshaushaltssatzung notwendig. Die wirtschaftlichen Veränderungen im bisherigen Verlauf des Haushaltsjahres 2019 sind in der II. Nachtragshaushaltssatzung berücksichtigt.
Im Nachtragshaushaltsplan wurden die Veränderungen bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Ein- und Auszahlungen fortgeschrieben.
Im Übrigen wird auf den Vorbericht, der dem II. Nachtragshaushaltsplan vorangestellt ist, verwiesen.
Der Ablaufplan „Jahresabschlüsse der Gemeinden“ ist ebenfalls fortgeschrieben worden und zur Kenntnis zu nehmen.
Da der Haushaltsausgleich nicht hergestellt werden kann und ein Fehlbetrag i.H.v. 171.700 € ausgewiesen wird, der auch nach der Finanzplanung für die Jahre 2020 sowie 2021 nicht gedeckt werden kann, ist ein Haushaltssicherungskonzept erforderlich.
Die Kreditaufnahmen für Investitionen verringern sich gegenüber der bisherigen Festsetzung um 508.100 € auf 1.733.000 €. Hintergrund dafür ist u.a. die Verschiebung einzelner Investitionen in das Folgejahr. Um die Finanzierung der Investitionen sicherzustellen sind im erheblichen Umfang Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.
Ratsherr Rudi Schatz weist darauf hin, dass unter Berücksichtigung des Überschusses des Jahres 2018 i.H.v. 198.200 € und des aktuell ausgewiesenen Fehlbetrages in der Betrachtung beider Haushaltsjahre ein Ausgleich erfolgt bzw. ein geringer Überschuss erzielt wurde. Insofern ist seine Anregung zum I. Nachtrag berücksichtigt worden. Er bittet im Hinblick auf den Ablaufplan für die Jahresabschlüsse der Gemeinden nachdrücklich darum, eine Terminierung für die Eröffnungsbilanz und die Bilanzen 2017 und 2018 der Einheitsgemeinde vorzunehmen.
Ratsfrau Katja Schoner übermittelt beste Genesungswünsche an Kämmerer Reinhard Schmidt. Die in das kommende Jahr verschobenen Investitionen lassen auch für 2020 ebenfalls keine rosigen Aussichten zu. Es gilt weiterhin sparsam zu wirtschaften.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die II. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2019 mit folgenden Festsetzungen:
§ 1
| die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge von | erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge fest-gesetzt auf |
- Euro - | ||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Ergebnishaushalt |
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ordentliche Erträge | 9.983.300 | 133.400 | 67.900 | 10.048.800 |
ordentliche Aufwendungen | 10.157.700 | 41.000 | 11.100 | 10.187.600 |
außerordentliche Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 |
außerordentliche Aufwendungen | 32.900 | 0 | 0 | 32.900 |
Finanzhaushalt |
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Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 9.468.100 | 196.400 | 67.900 | 9.596.600 |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 8.973.900 | 302.700 | 0 | 9.276.600 |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 698.000 | 5.600 | 269.700 | 433.900 |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 2.939.100 | 164.500 | 936.700 | 2.166.900 |
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 2.241.100 | 0 | 508.100 | 1.733.000 |
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 648.400 | 0 | 1.000 | 647.400 |
Nachrichtlich |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts | 12.407.200 | 202.000 | 845.700 | 11.763.500 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts | 12.561.400 | 467.200 | 937.700 | 12.090.900 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 2.241.100,00 € um 508.100,00 € vermindert und damit auf 1.733.000,00 € neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.087.100,00 € um 805.100,00 € erhöht und damit auf 1.892.200,00 € neu festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert:
§ 6
Für die Befugnisse des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßige Ausgaben und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen, werden nicht geändert.
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt weiterhin
a) den II. Nachtragshaushaltsplan 2019
b) die Fortschreibung des Investitionsprogramms zum II. Nachtragshaushaltsplan 2019
c) die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zum II. Nachtragshaushaltsplan 2019
in der anliegenden Fassung.
Weiterhin nimmt er den Ablaufplan „Jahresabschlüsse der Gemeinden“ zur Kenntnis. Der Ablaufplan ist ebenfalls der Beschlussvorlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | II. NT 2019 GD Lamspringe 21.11.19 (11345 KB) | ||||
2 | II.NT HSK-Bericht 06.12.19 (2153 KB) | ||||
3 | II. NT HSK Liste Maßnahmen (907 KB) | ||||
4 | II.NT Ablaufplan 21.11.19 (799 KB) |