Vorlage - Rat/366/2019
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Erläuterung/Begründung:
Der Erlass der II. Nachtragshaushaltssatzung ist aus formalen und organisatorischen Gründen notwendig.
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf den Vorbericht verwiesen, der dem I. Nachtragshaushaltsplan vorangestellt ist.
Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.
Der Ortsrat hat die Möglichkeit im Rahmen der Beteiligung Stellung zu nehmen.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte | x | beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
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| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die II. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2019 mit folgenden Festsetzungen:
§ 1
| die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge von | erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge fest-gesetzt auf |
- Euro - | ||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Ergebnishaushalt |
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ordentliche Erträge | 9.983.300 | 133.400 | 67.900 | 10.048.800 |
ordentliche Aufwendungen | 10.157.700 | 41.000 | 11.100 | 10.187.600 |
außerordentliche Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 |
außerordentliche Aufwendungen | 32.900 | 0 | 0 | 32.900 |
Finanzhaushalt |
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Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 9.468.100 | 196.400 | 67.900 | 9.596.600 |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 8.973.900 | 302.700 | 0 | 9.276.600 |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 698.000 | 5.600 | 269.700 | 433.900 |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 2.939.100 | 164.500 | 936.700 | 2.166.900 |
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 2.241.100 | 0 | 508.100 | 1.733.000 |
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 648.400 | 0 | 1.000 | 647.400 |
Nachrichtlich |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts | 12.407.200 | 202.000 | 845.700 | 11.763.500 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts | 12.561.400 | 467.200 | 937.700 | 12.090.900 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 2.241.100,00 € um 508.100,00 € vermindert und damit auf 1.733.000,00 € neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.087.100,00 € um 805.100,00 € erhöht und damit auf 1.892.200,00 € neu festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert:
§ 6
Für die Befugnisse des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßige Ausgaben und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen, werden nicht geändert.
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt weiterhin
a) den II. Nachtragshaushaltsplan 2019
b) die Fortschreibung des Investitionsprogramms zum II. Nachtragshaushaltsplan 2019
c) die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zum II. Nachtragshaushaltsplan 2019
in der anliegenden Fassung.
Weiterhin nimmt er den Ablaufplan „Jahresabschlüsse der Gemeinden“ zur Kenntnis. Der Ablaufplan ist ebenfalls der Beschlussvorlage beigefügt.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | II. NT 2019 GD Lamspringe 21.11.19 (11345 KB) | ||||
2 | II.NT HSK-Bericht 06.12.19 (2153 KB) | ||||
3 | II. NT HSK Liste Maßnahmen (907 KB) | ||||
4 | II.NT Ablaufplan 21.11.19 (799 KB) |