Auszug - Kalkulation der Verbrauchsgebühren für die Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigungsanlage für den Kalkulationszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2021 1. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Lamspringe über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung (Entwässerungsabgabensatzung) vom 11.12.2018
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auch für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ sind Benutzungsgebühren zu erheben. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der Einrichtung decken, welche nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln sind.
Verwaltungsseitig wurde eine Kalkulation der Verbrauchsgebühren erstellt. Die lag den Ratsmitgliedern vor. Als Kalkulationsperiode wird hier der Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2021 aus organisatorischen Gründen gewählt.
Aufgrund der Kalkulation ergeben sich folgende neue Gebührensätze:
a) Schmutzwassergebühr 2,56 €/m³,
b) Niederschlagswassergebühr 0,15 €/m².
Eine Änderung der Höhe der Verbrauchsgebühren tritt somit ein. Diese Änderung kann nur durch den Erlass einer Änderungssatzung vorgenommen werden. Der Satzungsentwurf lag den Ratsmitgliedern vor.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe nimmt die Kalkulation der Verbrauchsgebühren für die Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigungsanlagen für den Kalkulationszeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2021 zur Kenntnis.
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt den Erlass eines 1. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung (Entwässerungsabgabensatzung) vom 11.12.2018.
Ein Entwurf der 1. Nachtragssatzung war der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1. NT Entwässerungsabgabensatzung (279 KB) |