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Vorlage - Rat/372/2019  

Betreff: Kalkulation der Verbrauchsgebühren für die Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigungsanlage für den Kalkulationszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2021
1. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Lamspringe über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung (Entwässerungsabgabensatzung) vom 11.12.2018
Status:öffentlich  
Verfasser:Reinhard Schmidt
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
17.12.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
1. NT Entwässerungsabgabensatzung  

Erläuterung/Begründung: 

 

Gemäß § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) erheben die Gemeinde als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der Einrichtung decken, welche nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln sind.

 

Die Höhe der Verbrauchsgebühren ist vom Gemeinderat der Gemeinde Lamspringe aufgrund einer vorgelegten Kalkulation festzusetzen.

 

Verwaltungsseitig wurde eine Kalkulation der Verbrauchsgebühren erstellt. Bei der Kalkulation der Gebühren wurden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zugrunde gelegt.

 

Hiernach ergeben sich für die Kalkulationsperiode die nachstehenden kostendeckenden Gebührensätze:

 

a)      Schmutzwassergebühr  2,56 €/m³,

b)      Niederschlagswassergebühr 0,15 €/m².

 

Somit tritt eine Änderung der Höhe der Verbrauchsgebühren ein. Eine Änderung der Gebührenhöhe kann nur durch den Erlass einer Änderungssatzung vorgenommen werden.

 

Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

x

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe nimmt die Kalkulation der Verbrauchsgebühren für die Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigungsanlagen für den Kalkulationszeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2021 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt den Erlass eines 1. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung (Entwässerungsabgabensatzung) vom 11.12.2018

 

Ein Entwurf der 1. Nachtragssatzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil dieser Beschlussvorlage.


Anlagen:

 

a)      Gebührenkalkulation der Gemeinde Lamspringe für den Kalkulationszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2021r die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung

b)      Berechnung des kalkulatorischen Zinssatzes für den Kalkulationszeitraum der Jahre 2020-2021 (s. Seite 15 der Gebührenkalkulation 2020-2021)

c)      1. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Lamspringe über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung (Entwässerungsabgabensatzung vom 11.12.2018)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 2 1. NT Entwässerungsabgabensatzung (279 KB)