Auszug - Kalkulation der Verbrauchsgebühren für die Inanspruchnahme der Wasserversorgungsanlage für den Kalkulationszeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 Erlass des 1. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserabgabensatzung) vom 11.12.2018
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Gemäß § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz erheben die Gemeinden als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der Einrichtung decken, welche nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln sind. Verwaltungsseitig wurde eine Kalkulation der Verbrauchsgebühren erstellt. Diese lag den Ratsmitgliedern vor. Für die Kalkulationsperiode 01.01. bis 31.12.2020 ergibt sich danach eine kostendeckende Frischwassergebühr von 1,45 €/cbm. Die Verbrauchsgebühr wird somit um 0,16 €/cbm gesenkt. Für die Kalkulation wurde ein einjähriger Kalkulationszeitraum gewählt.
Eine Änderung der Gebührenhöhe kann nur durch den Erlass einer Nachtragssatzung vorgenommen werden. Insofern hat der Rat der Gemeinde Lamspringe über den Erlass der I. Nachtragssatzung zur Wasserabgabensatzung zu beschließen. Der Entwurf der Änderungssatzung war den Ratsmitgliedern ebenfalls mit den Beschlussunterlagen zugegangen.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe nimmt die Kalkulation der Verbrauchsgebühren für die Inanspruchnahme der Wasserversorgungsanlage für den Kalkulationszeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 zur Kenntnis.
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt den Erlass eines 1. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserabgabensatzung) vom 11.12.2018
Ein Entwurf der 1. Nachtragssatzung war der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf I.NT Wasserabgabensatzung (280 KB) |