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Auszug - Kalkulation der Verbrauchsgebühren für die Inanspruchnahme der Wasserversorgungsanlage für den Kalkulationszeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 Erlass des 1. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserabgabensatzung) vom 11.12.2018   

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:18 Anlass: Sitzung
Raum: Hotel "Lindenhof" (Schmidt), Bergstr. 10, 31195 Lamspringe
Ort:
Rat/370/2019 Kalkulation der Verbrauchsgebühren für die Inanspruchnahme der Wasserversorgungsanlage für den Kalkulationszeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020

Erlass des 1. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserabgabensatzung) vom 11.12.2018
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Reinhard Schmidt
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gemäß § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz erheben die Gemeinden als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der Einrichtung decken, welche nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln sind. Verwaltungsseitig wurde eine Kalkulation der Verbrauchsgebühren erstellt. Diese lag den Ratsmitgliedern vor. Für die Kalkulationsperiode 01.01. bis 31.12.2020 ergibt sich danach eine kostendeckende Frischwassergebühr von 1,45 €/cbm. Die Verbrauchsgebühr wird somit um 0,16 €/cbm gesenkt. r die Kalkulation wurde ein einjähriger Kalkulationszeitraum gewählt.

 

Eine Änderung der Gebührenhöhe kann nur durch den Erlass einer Nachtragssatzung vorgenommen werden. Insofern hat der Rat der Gemeinde Lamspringe über den Erlass der I. Nachtragssatzung zur Wasserabgabensatzung zu beschließen. Der Entwurf der Änderungssatzung war den Ratsmitgliedern ebenfalls mit den Beschlussunterlagen zugegangen.


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe nimmt die Kalkulation der Verbrauchsgebühren für die Inanspruchnahme der Wasserversorgungsanlage für den Kalkulationszeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt den Erlass eines 1. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserabgabensatzung) vom 11.12.2018

 

Ein Entwurf der 1. Nachtragssatzung war der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf I.NT Wasserabgabensatzung (280 KB)