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Vorlage - Rat/370/2019  

Betreff: Kalkulation der Verbrauchsgebühren für die Inanspruchnahme der Wasserversorgungsanlage für den Kalkulationszeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020

Erlass des 1. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserabgabensatzung) vom 11.12.2018
Status:öffentlich  
Verfasser:Reinhard Schmidt
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
17.12.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf I.NT Wasserabgabensatzung  

Erläuterung/Begründung: 

 

Gemäß § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) erheben die Gemeinde als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der Einrichtung decken, welche nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln sind.

 

Die Höhe der Verbrauchsgebühren ist vom Gemeinderat der Gemeinde Lamspringe aufgrund einer vorgelegten Kalkulation festzusetzen.

 

Verwaltungsseitig wurde eine Kalkulation der Verbrauchsgebühren erstellt. Bei der Kalkulation der Gebühren wurden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zugrunde gelegt.

 

Hiernach ergibt sich für die Kalkulationsperiode eine kostendeckende Frischwassergebühr von 1,45 €/cbm. Die Verbrauchsgebühr wird somit um 0,16 €/cbm gesenkt.

 

Eine Änderung der Gebührenhöhe kann nur durch den Erlass einer Nachtragssatzung vorgenommen werden. Insofern hat der Rat der Gemeinde Lamspringe über den Erlass der I. Nachtragssatzung zur Wasserabgabensatzung zu beschließen.

 

Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

x

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe nimmt die Kalkulation der Verbrauchsgebühren für die Inanspruchnahme der Wasserversorgungsanlage für den Kalkulationszeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt den Erlass eines 1. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserabgabensatzung)vom 11.12.2018

 

Ein Entwurf der 1. Nachtragssatzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil dieser Beschlussvorlage.


Anlagen:

 

a)      Gebührenkalkulation der Gemeinde Lamspringe für den Kalkulationszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 r die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Lamspringe

 

b)      Berechnung des kalkulatorischen Zinssatzes für den Kalkulationszeitraum des Jahres 2020

 

c)      1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserabgabensatzung) vom 11.12.2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 4 Entwurf I.NT Wasserabgabensatzung (280 KB)