Seiteninhalt

Auszug - Nachtragsverträge mit der Harzwasserwerke Kommunale Wasserversorgung GmbH (HKW) a) 3. Nachtragsvertrag zum Wasserlieferungsvertrag b) 1. Nachtrag zu den Allgemeinen Lieferbedingungen zum Wasserlieferungsvertrag   

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
Rat/334/2019 Nachtragsverträge mit der Harzwasserwerke Kommunale Wasserversorgung GmbH (HKW)
a) 3. Nachtragsvertrag zum Wasserlieferungsvertrag
b) 1. Nachtrag zu den Allgemeinen Lieferbedingungen zum Wasserlieferungsvertrag
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Reinhard Schmidt
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Gemeinde Lamspringe bezieht Harzwasser über die Harzwasser-Kommunale Wasserversorgung GmbH von den Harzwasserwerken (HWW).

 

Der Bedarf an Frischwasser hat in den letzten Jahren stetig zugenommen, sodass die Notwendigkeit gesehen wird, die Liefermenge an Harzwasser auf 330.000 je Jahr zu erhöhen. Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.04.2019 einem entsprechenden Vertrag mit der HWW zugestimmt. Entsprechend dieses Vertrages sind die vertraglichen Regelungen mit der HKW ebenfalls anzupassen.

 

Die HKW (Harzwasser-Kommunale Wasserversorgung GmbH) hat nunmehr entsprechende Nachträge zum Wasserlieferungsvertrag und den Allgemeinen Lieferbedingungen übersandt. Im Rahmen der Aktualisierung werden neben den Mengenanpassungen auch die zwischenzeitlich eingetretenen Anpassungen der Lieferbedingungen von HWW vorgenommen.


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt den 3. Nachtragsvertrag zum Wasserlieferungsvertrag der HKW sowie den 1. Nachtrag zu den Allgemeinen Lieferbedingungen zum Wasserlieferungsvertrag in der anliegenden Fassung.


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig