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Auszug - Beratung und Beschlussfassung der I. Nachtraghaushaltssatzung, dem I. Nachtragshaushaltsplan sowie die Fortschreibung des Investitionsprogramms und des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Lamspringe zum I. Nachtragshaushaltsplan 2019. Kenntnisnahme des Ablaufplanes "Jahresabschlüsse der Gemeinden"  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
Rat/341/2019 Beratung und Beschlussfassung der I. Nachtraghaushaltssatzung, dem I. Nachtragshaushaltsplan sowie die Fortschreibung des Investitionsprogramms und des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Lamspringe zum I. Nachtragshaushaltsplan 2019.
Kenntnisnahme des Ablaufplanes "Jahresabschlüsse der Gemeinden"
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Reinhard Schmidt
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

mmerer Reinhard Schmidt stellte ausführlich das Ergebnis des Nachtragshaushaltsplanes sowie die Fortschreibung des Investitionsprogramms vor. Das Gesamtergebnis wird nur geringfügig verbessert. Insgesamt bleibt ein Gesamtdefizit in Höhe von 207.300,00 zu verzeichnen. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf 2.241.100,00 festgesetzt. Die Verpflichtungsermächtigungen werden um 260.100,00 erhöht, auf insgesamt 1.087.100,00 . Hebesätze und Kassenkredite werden nicht verändert. Durch einen Personalwechsel kann die Pensionsrückstellung in Höhe von rd. 215.000,00 aufgelöst werden. Dies ist ein einmaliger Effekt. Leider ist trotzdem das Gesamtdefizit nicht merklich verbessert. Die Pflicht zur Vorlage eines Haushaltssicherungskonzeptes besteht. Kritisch weist Kämmerer Reinhard Schmidt darauf hin, dass trotz positiver Konjunktur keine merkliche Haushaltsverbesserung erreicht werden kann. Er gibt einen umfassenden Überblick über weitere Maßnahmen laut Investitionsprogramm für die Folgejahre.

 

Ratsherr Rudi Schatz nimmt für die CDU-Fraktion ausführlich zum Haushalt Stellung. Im Hinblick auf das Zahlenwerk weist er darauf hin, dass im Vorjahr ein Ergebnis von 198.200,00 erzielt wurde. Dies hätte, seiner Ansicht nach, besser auf zwei Jahre verteilt werden können. Damit tte der Verlust in Höhe von rund 207.300,00 des Jahres 2019 verbessert werden können. Er bittet darum, die Positionen des Investitionsprogramms für KiTa „Arche Noah“ sowie Grundstücksankauf Gewerbegebiet zukünftig nicht fortzuführen. Das Investitionsprogramm sollte nur die Maßnahmen enthalten, die tatsächlich zur Ausführung kommen.

Er merkt an, dass die Zeit zwischen Vorstellung des Haushalts sowie nachfolgender Beratung zu kurz ist und bittet im Namen der Fraktion darum, zukünftig drei Wochen für die Beratung in den Fraktionen vorzusehen.

Ziel muss es sein für 2020 die sog.schwarze Null“ zu realisieren. Im Hinblick auf den Ablaufplan für die Jahresabschlüsse der Gemeinden weist Ratsherr Schatz darauf hin, dass keine Terminierung für die Eröffnungsbilanz enthalten ist. Seiner Ansicht nach, müssen sowohl die Bilanzen als auch die Abschlüsse bis zum 30.06.2020 prüffähig vorbereitet sein. Durch die Aufnahme der Bilanzerstellung in den Ablaufplan könnte der Landkreis Hildesheim Druck verspüren, die Prüfungen fortlaufend durchzuführen.

Er machte deutlich, dass die Verschuldung nicht endlos fortgesetzt werden könnte und die Gemeinde einem Sparzwang unterliegen muss.

 

mmerer Schmidt wies darauf hin, dass Verlustverrechnungen auf zwei Haushaltsjahre nur unter bestimmten Voraussetzungen kommunalrechtlich zulässig sind. Diese Voraussetzungen werden nicht erfüllt, sodass die Verteilung auf zwei Jahre nicht möglich ist.

Die Bilanzen können erst erstellt werden, wenn alle Prüfungen vorliegen. Auf die Terminierung und den Ablauf der Prüfungen hat die Gemeinde keinen Einfluss. Insofern können Termine für Bilanzerstellungen nicht in den Ablaufplan aufgenommen werden.

 

Ratsherr Justus Lüder stellte fest, dass insgesamt die Finanzarchitektur für Gemeinden nicht mehr stimmt. Gemeinsam mit Land, Landkreis sowie allen Städten und Gemeinden muss daran gearbeitet werden. Gemeinsames Ziel muss es sein, auskömmliche finanzielle Ausstattung der Gemeinden zu erreichen.


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2019 mit folgenden Festsetzungen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge von

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge fest-gesetzt auf

- Euro -

1

2

3

4

5

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

ordentliche Erträge

9.907.200

667.200

422.500

10.151.900

ordentliche Aufwendungen

10.101.700

634.000

409.400

10.326.300

außerordentliche Erträge

0

0

0

0

außerordentliche Aufwendungen

24.500

8.400

0

32.900

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

9.352.000

538.000

421.900

9.468.100

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

8.703.600

564.600

294.300

8.973.900

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

502.700

209.300

14.000

698.000

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

2.175.900

1.232.000

468.800

2.939.100

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

1.755.500

567.900

82.300

2.241.100

Auszahlungen r Finanzierungstätigkeit

729.600

1.100

82.300

648.400

Nachrichtlich

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts

11.610.200

1.315.200

518.200

12.407.200

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

11.609.100

1.797.700

845.400

12.561.400

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.673.200,00 € um 567.900,00 € erhöht und damit auf 2.241.100,00 € neu festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 827.000,00 € um 260.100,00 € erhöht und damit auf 1.087.100,00 € neu festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert.

 

   § 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt weiterhin

a)        den I. Nachtragshaushaltsplan 2019

b)        die Fortschreibung des Investitionsprogramms zum I. Nachtragshaushaltsplan 2019

c)        die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zum I. Nachtragshaushaltsplan 2019

in der anliegenden Fassung.

 

Weiterhin nimmt er den Ablaufplan „Jahresabschlüsse der Gemeinden“ zur Kenntnis. Der Ablaufplan ist ebenfalls der Beschlussvorlage beigefügt.


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 11  Ablehnung: 2  

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 7 1 I. NT 2019 Allgemein neu (10220 KB)      
Anlage 1 2 I. NT 2019 TH 0 neu (6310 KB)      
Anlage 2 3 I. NT 2019 TH 1 neu (17005 KB)      
Anlage 3 4 I. NT 2019 TH 2 neu (6628 KB)      
Anlage 4 5 I. NT 2019 TH 3 neu (33683 KB)      
Anlage 6 6 I. NT 2019 Anhang neu (1194 KB)      
Anlage 5 7 HSK I. NT 2019 neu (2036 KB)      
Anlage 9 8 HSK Bericht Maßnahmen 2019 neu (905 KB)      
Anlage 8 9 Ablaufplan Jahresabschlüsse 08.08.19 (773 KB)