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Auszug - Anpassung der Betriebsführungsverträge mit den freien Trägern der Kindertagesstätten  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
Rat/323/2019 Anpassung der Betriebsführungsverträge mit den freien Trägern der Kindertagesstätten
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Marion SchnelleAktenzeichen:449-20
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Aufgrund des sog. Kindergartenvertrages mit dem Landkreis Hildesheim ist die Gemeinde Lamspringe verpflichtet, sämtliche Bewilligungsbescheide des Landes Niedersachsen über die Finanzhilfe für Personalausgaben unmittelbar nach Erhalt dem Landkreis Hildesheim vorzulegen. Die Gemeinde ist verpflichtet, die freien Träger bzgl. der Überlassung der Bewilligungsbescheide gleichlautend vertraglich zu binden. Mit der Beschlussvorlage für die Ratssitzung waren die abgestimmten Entwürfe der Änderungsverträge mit den Trägern AWO, Caritas sowie Kirchenkreis Hildesheimer Land beigefügt.

 

Neben der Verpflichtung zur Vorlage der Finanzhilfebescheide enthalten die Verträge auch eine Regelung zum Organisationsermessen, womit die Träger verpflichtet werden, eine optimale Ausnutzung der Betriebserlaubnis sowie die optimale Landesförderung der Personalkosten zu erreichen.

 

Ratsherr Rudi Schatz fragte in diesem Zusammenhang nach, inwieweit in den Einrichtungen Kräfte mit weniger als 19,5 Wochenstunden beschäftigt sind.

Mit einem Stundenumfang von weniger als 19,5 Wochenstunden sind lediglich Vertretungskräfte, hauswirtschaftliches Personal u.ä. beschäftigt. Für diese Beschäftigten besteht ohnehin kein Anspruch auf Finanzhilfe des Landes. Finanzhilfe des Landes wird nur für das pädagogische Gruppenpersonal gewährt.


Beschluss:

 

Der Bürgermeister wird zum Abschluss der Nachtragsverträge zu den Betriebsführungsverträgen für die Kindertagesstätten mit

 

a) dem Kirchenkreis Hildesheimer Land Alfeld

b) dem Caritasverband für Stadt- und Landkreis Hildesheim

c) der AWO Soziale Dienste Bezirk Hannover gGmbH

 

ermächtigt. 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig