Auszug - Anpassung der Betriebsführungsverträge mit den freien Trägern der Kindertagesstätten
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Aufgrund des sog. Kindergartenvertrages mit dem Landkreis Hildesheim ist die Gemeinde Lamspringe verpflichtet, sämtliche Bewilligungsbescheide des Landes Niedersachsen über die Finanzhilfe für Personalausgaben unmittelbar nach Erhalt dem Landkreis Hildesheim vorzulegen. Die Gemeinde ist verpflichtet, die freien Träger bzgl. der Überlassung der Bewilligungsbescheide gleichlautend vertraglich zu binden. Mit der Beschlussvorlage für die Ratssitzung waren die abgestimmten Entwürfe der Änderungsverträge mit den Trägern AWO, Caritas sowie Kirchenkreis Hildesheimer Land beigefügt.
Neben der Verpflichtung zur Vorlage der Finanzhilfebescheide enthalten die Verträge auch eine Regelung zum Organisationsermessen, womit die Träger verpflichtet werden, eine optimale Ausnutzung der Betriebserlaubnis sowie die optimale Landesförderung der Personalkosten zu erreichen.
Ratsherr Rudi Schatz fragte in diesem Zusammenhang nach, inwieweit in den Einrichtungen Kräfte mit weniger als 19,5 Wochenstunden beschäftigt sind.
Mit einem Stundenumfang von weniger als 19,5 Wochenstunden sind lediglich Vertretungskräfte, hauswirtschaftliches Personal u.ä. beschäftigt. Für diese Beschäftigten besteht ohnehin kein Anspruch auf Finanzhilfe des Landes. Finanzhilfe des Landes wird nur für das pädagogische Gruppenpersonal gewährt.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird zum Abschluss der Nachtragsverträge zu den Betriebsführungsverträgen für die Kindertagesstätten mit
a) dem Kirchenkreis Hildesheimer Land – Alfeld
b) dem Caritasverband für Stadt- und Landkreis Hildesheim
c) der AWO Soziale Dienste Bezirk Hannover gGmbH
ermächtigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig