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Vorlage - Rat/323/2019  

Betreff: Anpassung der Betriebsführungsverträge mit den freien Trägern der Kindertagesstätten
Status:öffentlich  
Verfasser:Marion SchnelleAktenzeichen:449-20
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend, Soziales und Integration der Gemeinde Lamspringe Vorberatung
19.08.2019 
Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Integration der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
12.09.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf 19.08.19 Vertrag Kirchenkreis Hildesheim Alfeld  
Entwurf Nachtragsvertrag Caritas  
Entwurf 2. Nachtragsvertrag AWO  

Erläuterung/Begründung: 

 

Die Gemeinde Lamspringe hat im April 2019 den sog. Kindergartenvertrag mit dem Landkreis Hildesheim abgeschlossen und nimmt somit die Aufgabe der Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung sowie tagespflege weiterhin wahr.

 

Aufgrund dieses Vertrages ist die Gemeinde verpflichtet, sämtliche Bewilligungsbescheide des Landes Niedersachsen über die Finanzhilfe für Personalausgaben unmittelbar nach Erhalt dem Landkreis Hildesheim vorzulegen. Die Gemeinde ist verpflichtet, die freien Träger bezüglich der Überlassung der Bewilligungsbescheide gleichlautend vertraglich zu binden.

 

Die beigegten Verträge enthalten die vorstehend beschriebene Verpflichtung zur unmittelbaren Vorlage der Finanzhilfebescheide. Darüber hinaus wurde die Kündigungsregelung analog zur Kündigungsfrist des Kindesgartenvertrages Landkreis angepasst.

 

Die beigefügten Entwürfe der Änderungsverträge sind mit den Trägern AWO und Caritas abgestimmt worden.

Der Kirchenkreis Hildesheimer Land-Alfeld, als Träger der Kita-Arche-Noah hatte in diesem Zusammenhang darum gebeten, den Altvertrag nicht nur zu ändern, sondern durch einen neuen Vertrag zu ersetzen. Dies wird nach Aussage des Kirchenamtes auch in anderen Gemeinden mit sehr alten Betriebsführungsverträgen erfolgen. Die beigefügte Vertragsversion enthält den Vorschlag der Kirche mit den verwaltungsseitigen Änderungsvorschlägen. Bis zur Ratssitzung wird die endgültige Abstimmung erfolgt sein.

 

In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund des Kita-Vertrages mit dem Landkreis Hildesheim zukünftig noch in Abstimmung mit den Gemeinden Einzelheiten zur hinreichenden Vereinheitlichung der Verträge zwischen Gemeinden und Trägern geregelt werden sollen.


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

x

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird zum Abschluss der Nachtragsverträge zu den Betriebsführungsverträgen für die Kindertagesstätten mit

a) dem Kirchenkreis Hildesheimer Land – Alfeld

b) dem Caritasverband für Stadt- und Landkreis Hildesheim

c) der AWO Soziale Dienste Bezirk Hannover gGmbH

auf Grundlage der beigefügten Anlagen ermächtigt. 

 


Anlagen:

 

Entwürfe Nachtragsverträge zu den Betriebsführungsverträgen für die Kindertagesstätten mit dem Kirchenkreis Hildesheimer Land Alfeld, dem Caritasverband für Stadt- und Landkreis Hildesheim, der AWO Soziale Dienste Bezirk Hannover gGmbH

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf 19.08.19 Vertrag Kirchenkreis Hildesheim Alfeld (2710 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf Nachtragsvertrag Caritas (738 KB)      
Anlage 3 3 Entwurf 2. Nachtragsvertrag AWO (672 KB)