Vorlage - Rat/323/2019
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Erläuterung/Begründung:
Die Gemeinde Lamspringe hat im April 2019 den sog. Kindergartenvertrag mit dem Landkreis Hildesheim abgeschlossen und nimmt somit die Aufgabe der Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung sowie –tagespflege weiterhin wahr.
Aufgrund dieses Vertrages ist die Gemeinde verpflichtet, sämtliche Bewilligungsbescheide des Landes Niedersachsen über die Finanzhilfe für Personalausgaben unmittelbar nach Erhalt dem Landkreis Hildesheim vorzulegen. Die Gemeinde ist verpflichtet, die freien Träger bezüglich der Überlassung der Bewilligungsbescheide gleichlautend vertraglich zu binden.
Die beigefügten Verträge enthalten die vorstehend beschriebene Verpflichtung zur unmittelbaren Vorlage der Finanzhilfebescheide. Darüber hinaus wurde die Kündigungsregelung analog zur Kündigungsfrist des Kindesgartenvertrages Landkreis angepasst.
Die beigefügten Entwürfe der Änderungsverträge sind mit den Trägern AWO und Caritas abgestimmt worden.
Der Kirchenkreis Hildesheimer Land-Alfeld, als Träger der Kita-Arche-Noah hatte in diesem Zusammenhang darum gebeten, den Altvertrag nicht nur zu ändern, sondern durch einen neuen Vertrag zu ersetzen. Dies wird nach Aussage des Kirchenamtes auch in anderen Gemeinden mit sehr alten Betriebsführungsverträgen erfolgen. Die beigefügte Vertragsversion enthält den Vorschlag der Kirche mit den verwaltungsseitigen Änderungsvorschlägen. Bis zur Ratssitzung wird die endgültige Abstimmung erfolgt sein.
In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund des Kita-Vertrages mit dem Landkreis Hildesheim zukünftig noch in Abstimmung mit den Gemeinden Einzelheiten zur hinreichenden Vereinheitlichung der Verträge zwischen Gemeinden und Trägern geregelt werden sollen.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte | x | beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
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| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird zum Abschluss der Nachtragsverträge zu den Betriebsführungsverträgen für die Kindertagesstätten mit
a) dem Kirchenkreis Hildesheimer Land – Alfeld
b) dem Caritasverband für Stadt- und Landkreis Hildesheim
c) der AWO Soziale Dienste Bezirk Hannover gGmbH
auf Grundlage der beigefügten Anlagen ermächtigt.
Anlagen:
Entwürfe Nachtragsverträge zu den Betriebsführungsverträgen für die Kindertagesstätten mit dem Kirchenkreis Hildesheimer Land – Alfeld, dem Caritasverband für Stadt- und Landkreis Hildesheim, der AWO Soziale Dienste Bezirk Hannover gGmbH
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf 19.08.19 Vertrag Kirchenkreis Hildesheim Alfeld (2710 KB) | ||||
2 | Entwurf Nachtragsvertrag Caritas (738 KB) | ||||
3 | Entwurf 2. Nachtragsvertrag AWO (672 KB) |