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Auszug - Anpassung der Betriebsführungsverträge mit den freien Trägern der Kindertagesstätten  

Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Integration der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Jugend, Soziales und Integration der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:42 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Graste
Ort:
Zusatz: Hinweis: Aufgrund der Umbauarbeiten im Klostergebäude findet die Ausschusssitzung im Dorfgemeinschaftshaus Graste (Alte Schule) statt.
Rat/323/2019 Anpassung der Betriebsführungsverträge mit den freien Trägern der Kindertagesstätten
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Marion SchnelleAktenzeichen:449-20
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Gemeinde Lamspringe hat im April 2019 den sog. Kindergartenvertrag mit dem Landkreis Hildesheim abgeschlossen und nimmt somit die Aufgabe der Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung sowie –tagespflege weiterhin wahr. Aufgrund dieses Vertrages ist die Gemeinde verpflichtet, sämtliche Bewilligungsbescheide des Landes Niedersachsen über die Finanzhilfe für Personalausgaben unmittelbar nach Erhalt dem Landkreis Hildesheim vorzulegen. Die Gemeinde ist verpflichtet, die freien Träger bezüglich der Überlassung der Bewilligungsbescheide gleichlautend vertraglich zu binden. Darüber hinaus wurde die Kündigungsregelung analog zur Kündigungsfrist des Kindesgartenvertrages Landkreis angepasst.

Alle freien Träger sind daraufhin angeschrieben worden und haben einen entsprechenden Vertragsentwurf erhalten. Die AWO hat dem Entwurf uneingeschränkt zugestimmt. Der Caritasverband hatte geringfügige Änderungswünsche:

a)      § 2 Satz 2: aus Datenschutzgründen sollen die Finanzhilfebescheide nicht mit allen Anlagen, sondern nur mit den für die Weiterberechnung notwendigen, übermittelt werden

b)      § 2 wird ergänzt um Satz 4: von der Verpflichtung zur optimalen Ausnutzung der Betriebserlaubnis sowie der optimalen Landesförderung der Personalkosten kann abgewichen werden, sofern trotz intensiver, nachgewiesener Bemühungen kein ausreichendes Fachpersonal am Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

 

Das Kirchenamt hat die Anpassung des Betriebsführungsvertrages zum Anlass genommen, den sehr alten Vertrag durch einen neuen abzulösen. Dies wird auch in anderen Gemeinden mit sehr alten Verträgen erfolgen. Inhaltich entspricht dieser dem Muster der Landeskirche. Die im Entwurf verwaltungsseitig vorgenommenen Änderungsvorschläge wurden durch das Kirchenamt bis auf zwei geringe Anpassungen angenommen:

a)      der Zusatz zur Kita-Kleingruppe (§ 1  Nr 1.) wurde von (Betriebserlaubnis bis zum 31.07.2021) in (befristet bis zum 31.07.2021) geändert

b)      es wurde darum gebeten, aufgrund der Vielzahl der zu erstellenden Betriebskostenabrechnungen die Frist zur Vorlage des Haushaltsabschlusses (§ 7 Nr. 2) bis zum 30.06. des jeweiligen Folgejahres zu belassen (Vorschlag Gemeinde 30.04.).

Der abgestimmte Entwurf des neuen Betriebsführungsvertrages wird anliegend beigefügt. 

 

In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund des Kita-Vertrages mit dem Landkreis Hildesheim zukünftig noch in Abstimmung mit den Gemeinden Einzelheiten zur hinreichenden Vereinheitlichung der Verträge zwischen Gemeinden und Trägern geregelt werden sollen.


Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Bürgermeister wird zum Abschluss der Nachtragsverträge zu den Betriebsführungsverträgen für die Kindertagesstätten mit

a) dem Kirchenkreis Hildesheimer Land Alfeld

b) dem Caritasverband für Stadt- und Landkreis Hildesheim

c) der AWO Soziale Dienste Bezirk Hannover gGmbH

auf Grundlage der beigefügten Anlagen ermächtigt. 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf 19.08.19 Vertrag Kirchenkreis Hildesheim Alfeld (2710 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf Nachtragsvertrag Caritas (738 KB)      
Anlage 3 3 Entwurf 2. Nachtragsvertrag AWO (672 KB)