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Auszug - Antrag auf Einrichtung eines Waldkindergartens  

Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Integration der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Jugend, Soziales und Integration der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:42 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Graste
Ort:
Zusatz: Hinweis: Aufgrund der Umbauarbeiten im Klostergebäude findet die Ausschusssitzung im Dorfgemeinschaftshaus Graste (Alte Schule) statt.
Rat/339/2019 Antrag auf Einrichtung eines Waldkindergartens
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Simone Ossenkop
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die CDU-Fraktion in der Gemeinde Lamspringe hatte im Hinblick auf die fehlenden Integrations- und Regelkindergartenplätze einen Antrag auf Einrichtung eines Waldkindergartens gestellt. Als Träger der Waldkindergartengruppe wurde die Kindertagesstätte „Arche Noah“ vorgeschlagen. Der Antrag wurde entsprechend an das Kirchenamt Hildesheim mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Der Geschäftsführende Ausschuss für Kindertagesstätten im Kirchenkreis Hildesheimer Land Alfeld hat in seiner Sitzung am 05.03.2019 über den vorgelegten Antrag auf Einrichtung eines Waldkindergartens beraten und diesen jedoch nicht befürwortet.                 

Aktuell laufen die Planungen der Lammetal GmbH zum Bau eines Reittherapie-Zentrums in Lamspringe. Auf dem Gelände ist auch die Errichtung und der Betrieb eines Kindergartens mit zwei integrativen sowie zwei heilpädagogischen Gruppen durch die Lebenshilfe Alfeld geplant. Es ist ein Konzept für naturnahe und tiergestützte Arbeit in der Einrichtung vorgesehen.

Auf die Beratung zum TOP 7 „Schaffung bedarfsgerechter Betreuungsangebote für Kinder in der Gemeinde Lamspringe wird verwiesen.

 

Durch den Bau der geplanten Einrichtung würde sowohl dem Bedarf an Regelkindergartenplätzen als auch an integrativen Betreuungsplätzen langfristig Rechnung getragen werden können. Die hier vorgesehene Konzeption soll den Kindern ermöglichen, die Natur unmittelbar und mit allen Sinnen zu erfahren. Sowohl hierdurch als auch durch die vorgesehene Ganztagsbetreuung würde das Angebot der Kinderbetreuungsmöglichkeiten vor Ort erheblich verbreitert werden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Antrag auf Einrichtung eines Waldkindergartens zunächst nicht weiter zu verfolgen und die weitere Entwicklung des Reittherapiezentrums incl. Kindertagesstätte abzuwarten.

 

Die Angebotsform Waldkindergarten zählt zu den unterschiedlichen Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, bedarf jedoch wie alle Einrichtungen einer Betriebserlaubnis. Zu den Rahmenbedingungen der Betriebserlaubnis gehören u.a. ein Waldareal mit schriftlicher Nutzungserlaubnis durch den Waldbesitzer und der Forstverwaltung, ein dort zur Verfügung stehender beheizbarer Raum (z.B. Bauwagen) sowie weitere Räumlichkeiten mit Nutzungsberechtigung, wenn witterungsbedingt der Aufenthalt im Wald zur Gefährdung führt. In einer Waldkindergartengruppe können 15 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung betreut werden. Die Betreuungszeit ist auf 20 Stunden wöchentlich begrenzt, incl. Sonderöffnungszeit auf max. 5 Std. täglich.

 

Eigene Waldflächen stehen nicht zur Verfügung. Es müssten ggfs. Flächen angepachtet und vertragliche Regelungen mit den Waldeigentümern getroffen werden.

 

Die Kosten für einen Bauwagen für Waldkindergärten in der Basisversion belaufen sich gemäß eines vorliegenden Angebotes auf rund 46.500,- €. Hinzu kämen Speditionskosten, Kosten für die Innenausstattung, Befestigung des Untergrundes oder Fundamentes, die Aufstellung des Wagens sowie die laufende Versorgung mit Frisch- und Entsorgung des Schmutzwassers sowie der Einstreuung in der Trockentoilette.

 

r extreme Wetterbedingungen wird eine Ausweichmöglichkeit zur Unterbringung der Gruppe benötigt. In Waldnähe befindet sich das Vereinsheim des Tuspo Lamspringe. Mit dem Verein wäre eine entsprechende Nutzungsvereinbarung zu schließen. Aktuell befindet sich das Gebäude jedoch in einem sanierungsbedürftigem Zustand, der Tuspo befindet sich zurzeit in der Umbauplanung.

 

Unabhängig von der Frage der Trägerschaft, wird die Genehmigungsfähigkeit eines Waldkindergartens nicht unproblematisch sein. Üblicherweise werden aufgrund der speziellen Betreuungsform Waldkindergärten durch Elterninitiativen oder Vereine mit viel Eigenleistung und Engagement betrieben.

 

Auf Nachfrage, ob sogenannte „Waldtage“ wieder in den Einrichtungen eingeführt werden könnten, wird mitgeteilt, dass das Interesse an festen Waldwochen zwar bei den Kindern vorhanden sei, bei den Eltern jedoch nur vereinzelt. Für die Durchführung seien die Einrichtungen allerdings zwingend auf die Mithilfe der Erziehungsberechtigten angewiesen. 

 

Auf die Frage nach Waldführungen teilt Bürgermeister Humbert mit, dass diese nicht mehr durch den Klosterförster erfolgen, sondern im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Klosterforst durch spezielle Mitarbeiter durchgeführt werden. Bei Interesse kann der Kontakt hergestellt werden.


Beschlussvorschlagr den Rat:

 

Der Antrag wird zunächst nicht weiter verfolgt. Die weitere Bedarfsentwicklung ist vorerst abzuwarten.


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Enthaltung: 1