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Vorlage - Rat/339/2019  

Betreff: Antrag auf Einrichtung eines Waldkindergartens
Status:öffentlich  
Verfasser:Simone Ossenkop
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend, Soziales und Integration der Gemeinde Lamspringe Vorberatung
19.08.2019 
Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Integration der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
12.09.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Waldkindergarten  

Erläuterung/Begründung: 

 

Auf den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion in der Gemeinde Lamspringe wird verwiesen.

 

Als Träger der Waldkindergartengruppe wurde die Kindertagesstätte „Arche Noah“ vorgeschlagen. Der Antrag wurde entsprechend an das Kirchenamt Hildesheim mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Der Geschäftsführende Ausschuss für Kindertagesstätten im Kirchenkreis Hildesheimer Land Alfeld hat in seiner Sitzung am 05.03.2019 über den vorgelegten Antrag auf Einrichtung eines Waldkindergartens beraten und diesen jedoch nicht befürwortet.                 

 

Aktuell laufen die Planungen der Lammetal GmbH zum Bau eines Reittherapie-Zentrums in Lamspringe. Auf dem Gelände ist auch die Errichtung und der Betrieb eines Kindergartens mit zwei integrativen sowie zwei heilpädagogischen Gruppen durch die Lebenshilfe Alfeld geplant. Es ist ein Konzept für naturnahe und tiergestützte Arbeit in der Einrichtung vorgesehen.

Auf die Beratung zum TOP Schaffung bedarfsgerechter Betreuungsangebote für Kinder in der Gemeinde Lamspringe wird verwiesen.

 

Durch den Bau der geplanten Einrichtung würde sowohl dem Bedarf an Regelkindergartenplätzen als auch an integrativen Betreuungsplätzen langfristig Rechnung getragen werden können. Die hier vorgesehene Konzeption soll den Kindern ermöglichen, die Natur unmittelbar und mit allen Sinnen zu erfahren. Sowohl hierdurch als auch durch die vorgesehene Ganztagsbetreuung würde das Angebot der Kinderbetreuungsmöglichkeiten vor Ort erheblich verbreitert werden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Antrag auf Einrichtung eines Waldkindergartens zunächst nicht weiter zu verfolgen und die weitere Entwicklung des Reittherapiezentrums incl. Kindertagesstätte abzuwarten.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Angebotsform Waldkindergarten zu den unterschiedlichen Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen zählt, jedoch wie bei allen Einrichtungen einer Betriebserlaubnis bedarf. Zu den Rahmenbedingungen der Betriebserlaubnis gehören u.a. ein Waldareal mit schriftlicher Nutzungserlaubnis durch den Waldbesitzer und der Forstverwaltung, ein dort zur Verfügung stehender beheizbarer Raum (z.B. Bauwagen) sowie weitere Räumlichkeiten mit Nutzungsberechtigung, wenn witterungsbedingt der Aufenthalt im Wald zur Gefährdung führt. In einer Waldkindergartengruppe können 15 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung betreut werden. Die Betreuungszeit ist auf 20 Stunden wöchentlich begrenzt,  incl. Sonderöffnungszeit auf max. 5 Std. täglich.

 

Eigene Waldflächen stehen nicht zur Verfügung. Es müssten ggfs. Flächen angepachtet und vertragliche Regelungen mit den Waldeigentümern getroffen werden.

 

Die Kosten für einen Bauwagenr Waldkindergärten in der Basisversion belaufen sich gemäß eines vorliegenden Angebotes auf rund 46.500,- €. Hinzu kämen Speditionskosten, Kosten für die Innenausstattung, Befestigung des Untergrundes oder Fundamentes, die Aufstellung des Wagens sowie die laufende Versorgung mit Frisch- und Entsorgung des Schmutzwassers sowie der Einstreuung in der Trockentoilette.

 

r extreme Wetterbedingungen wird eine Ausweichmöglichkeit zur Unterbringung der Gruppe benötigt. In Waldnähe befindet sich das Vereinsheim des Tuspo Lamspringe. Mit dem Verein wäre eine entsprechende Nutzungsvereinbarung zu schließen. Aktuell befindet sich das Gebäude jedoch in einem sanierungsbedürftigem Zustand, der Tuspo befindet sich zurzeit in der Umbauplanung.

 

Unabhängig von der Frage der Trägerschaft, wird die Genehmigungsfähigkeit eines Waldkindergartens nicht unproblematisch sein. Üblicherweise werden aufgrund der speziellen Betreuungsform Waldkindergärten durch Elterninitiativen oder Vereine mit viel Eigenleistung und Engagement betrieben.


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

x

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag wird zunächst nicht weiter verfolgt. Die weitere Bedarfsentwicklung ist vorerst abzuwarten.


Anlagen:

- Antrag Fraktion CDU vom 08.02.2019

- Antwort Kirchenamt Hildesheim vom 05.04.2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Waldkindergarten (432 KB)