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Auszug - Wasserversorgung; Weiteres Vorgehen Tiefbrunnen Neuhof  

Sitzung des Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 9
Gremium: Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt
Datum: Mi, 19.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
Rat/318/2019 Wasserversorgung; Weiteres Vorgehen Tiefbrunnen Neuhof
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Reinhard Schmidt
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Ossenkop, Simone
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der TB Neuhof förderte zuletzt rd. 50.000 cbm/Jahr. Er musste außer Betrieb genommen werden, da aufgrund des Bauzustandes die Gefahr einer Verunreinigung des Trinkwassers bestand.

 

Am 11.12.2018 wurde der Gemeinderat letztmalig über den Sachverhalt zum Tiefbrunnen Neuhof informiert. Dort wurde ausgeführt, dass ein Ingenieurbüro mit einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beauftragt wird. Hierbei sollten nachfolgenden Varianten geprüft werden:

 

a) Neubohrung des TB an anderer Stelle,

b) Überbohrung des vorhandenen TB Neuhof,

c) Ersatz der Fördermenge durch Harzwasser.

 

Der Wirtschaftlichkeitsvergleich des Ing-Büros Pabsch & Partner liegt nun vor. Dem Vergleich liegen realistische kurze Abschreibungszeiträume von 20 Jahren für das Brunnenbauwerk sowie 10 Jahre für die technische Einrichtung zugrunde.

 

Das Ing-Büro Pabsch & Partner gibt keine eindeutige Handlungsempfehlung ab. Es stellt lediglich die Kosten der einzelnen Varianten gegenüber und führt die Vor- und Nachteile und Risiken der Varianten auf.

 

Bei der Berechnung geht das Ing-Büro von einer möglichen Steigerung der Fördermenge von 80.000 cbm aus. Diese Annahme darf durchaus kritisch gesehen werden. Bei einer Förderleistung in dieser angenommenen Höhe entstehen folgende jährliche Kosten:

 

a) bei einem Neubau des TB 88.337 €/Jahr

b) bei einer Sanierung des TB 71.978/Jahr

c) Bezug von Harzwasser 62.769 €/Jahr.

 

Hiernach wäre ein kompletter Ersatz des Förderungsausfalles durch Harzwasser die billigste Variante; zumal die Gemeinde mit der HWW eine vertragliche Regelung zur Erhöhung der Wasserbezugsmenge auf 330.000 cbm/Jahr geschlossen hat (siehe Ratsbeschluss vom 25.04.2019). Hiernach wäre rechnerisch der Trinkwasserbedarf der Gemeinde Lamspringe von über 500.000 cbm/Jahr knapp gesichert.

 

Bei der Betrachtung der Sachlage sind allerdings die nachstehenden Punkte zu berücksichtigen:

 

a)      In den vergangenen Jahren hat sich die abgenommene Trinkwassermenge ständig erhöht. Der Wasserbezug betrug im Jahr 2011 insgesamt 414.200 cbm. Die Abnahmemenge steigerte sich auf über 500.000 cbm im Jahr 2018. Eine weitere Steigerung der Abnahmemenge wäre mit den HWW kaum noch verhandelbar.

 

b)      Eine weitere Bezugsquelle (Standbein der Wasserversorgung) würde den Handlungsspielraum gegenüber den bisherigen Versorgern (HWW / WBVI) vergrößern.

 

c)      Der wirtschaftliche Unterschied beträgt zwischen den Varianten B und C rd. 9.200 €/Jahr. Dieser Kalkulation wurden die heutigen Bezugskosten plus einer 2 %igen Preissteigerung/Jahr zugrunde gelegt. Aufgrund der anstehenden Klimaveränderungen ist davon auszugehen, dass die Preissteigerungsrate für den Harzwasserbezug auch höher ausfallen kann. Aus Gesprächen mit den Vertretern der HWW war zu entnehmen, dass die HWW momentan eine neue Versorgungsstrategie entwickelt. Künftig wird wohl auch von den HWW-Kunden eine technisch anspruchsvollere Lösung der Wasserabnahme erwartet. Dies würde zu einer erhöhten wirtschaftlichen Belastung führen.

 

d)      Das Ing-Büro Pasch & Partner schätzt die Rückbaukosten des TB auf 90.300 €/netto. Dieser Aufwand würde die Wassergebühr zusätzlich einmalig mit 0,22 €/cbm belasten. Bei einer Überbohrung des TB könnten für diese Aufwendungen Rückstellungen über den Zeitraum der angenommenen Nutzungsdauer (20 Jahre) gebildet werden.

 

Ratsherr Ehbrecht vertritt die Auffassung, dass bei diesem wichtigen Thema keine vorschnelle Entscheidung getroffen werden sollte. Er schlägt vor, die vom Planungsbüro erstellte Studie in die Fraktionen zu geben und den Tagesordnungspunkt für die Ratssitzung am 02.07.2019 zu streichen. Für den Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschuss sollte das Thema als beraten gelten, so dass eine erneute Behandlung in diesem Gremium entbehrlich ist.

 

Dem schließt sich Ratsherr Lüder an. Bei der Wasserversorgung sei Flexibilität und Sicherheit wichtig.

 

Nach Ratsfrau Schoners Meinung sollten die Erfahrungen anderer Kommunen beim Brunnenbau berücksichtigt werden. Sie schlägt ein Gespräch mit dem ÜWL vor.

 

 


Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt gilt als beraten. Eine Beschlussempfehlung an den Rat wird nicht gegeben.


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig