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Auszug - Widmung der Gemeindestraße "Im Rosengrund" in Sehlem  

Sitzung des Ortsrates Sehlem
TOP: Ö 17
Gremium: Ortsrat Sehlem Beschlussart: zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt
Datum: Mi, 06.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Sehlem
Ort:
Rat/260/2018 Widmung der Gemeindestraße "Im Rosengrund" in Sehlem
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Stephan Willudda
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Aktenzeichen:643-02
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Grundlage des Vertrags vom 31.10.2016 hat die Firma „Albert Schaper Hoch- und Tiefbau GmbH“ die Erschließung des Baugebietes „Rosengarten Nord“ in Sehlem durchgeführt. Die Bauabnahme fand am 18.12.2018 statt.

 

Vor Freigabe der neuen Straße „Im Rosengrund“ einschließlich der abzweigenden Stichstraßen und der Verbindungswege zum alten Bahndamm für den öffentlichen Straßenverkehr sind diese nach § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) zu widmen. Betroffen sind die Flurstücke 6/17, 2/7, 4/7, 4/13, 6/8 und 6/14 gemäß anliegendem Lageplan.

 

Es handelt sich um eine Gemeindestraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 NStrG bzw. um Gehwege im Sinne des § 3 Abs. 2 NStrG.

 

r den Fall, dass der Eigentumsübergang der genannten Flächen vom Erschließungsträger auf die Gemeinde Lamspringe zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht vollzogen ist, hat Firma „Albert Schaper Hoch- und Tiefbau GmbH“ in § 8 Ziffer 3 des Erschließungsvertrags die Zustimmung zur Widmung erteilt (vgl. § 6 Abs. 2 NStrG).

 

Ortsbürgermeister Martin Hauk berichtete, dass lt. Auskunft der Fa. Schaper bereits erste Kaufverträge für die Baugrundstücke beurkundet wurden. Es wird noch eine offizielle Einweihung geben. Der Termin ist jedoch noch nicht festgelegt.


Beschluss:

 

Der Ortsrat Sehlem unterstützt den Beschlussvorschlag, die Straße Im Rosengrund in der Ortschaft Sehlem einschließlich der abzweigenden Stichstraßen sowie der beiden Verbindungswege zum alten Bahndamm nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Straßengesetzes wie folgt für den öffentlichen Verkehr zu widmen:

               Flurstücke 6/17, 2/7, 4/7 und 6/14 als Gemeindestraße,

               Flurstücke 4/13 und 6/8 als Weg.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig