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Vorlage - Rat/260/2018  

Betreff: Widmung der Gemeindestraße "Im Rosengrund" in Sehlem
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Stephan Willudda
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Aktenzeichen:643-02
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Lamspringe Vorberatung
29.01.2019 
Sitzung des Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   
Ortsrat Sehlem Kenntnisnahme
06.02.2019 
Sitzung des Ortsrates Sehlem zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
14.02.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Lageplan_Rosengrund Seh 1-1000  

Erläuterung/Begründung: 

 

Auf Grundlage des Vertrags vom 31.10.2016 hat die Firma „Albert Schaper Hoch- und Tiefbau GmbH“ die Erschließung des Baugebietes „Rosengarten Nord“ in Sehlem durchgeführt. Die Bauabnahme fand am 18.12.2018 statt.

 

Vor Freigabe der neuen Straße „Im Rosengrund“ einschließlich der abzweigenden Stichstraßen und der Verbindungswege zum alten Bahndamm für den öffentlichen Straßenverkehr sind diese nach § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) zu widmen. Betroffen sind die Flurstücke 6/17, 2/7, 4/7, 4/13, 6/8 und 6/14 gemäß anliegendem Lageplan.

 

Es handelt sich um eine Gemeindestraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 NStrG bzw. um Gehwege im Sinne des § 3 Abs. 2 NStrG.

 

r den Fall, dass der Eigentumsübergang der genannten Flächen vom Erschließungsträger auf die Gemeinde Lamspringe zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht vollzogen ist, hat Firma „Albert Schaper Hoch- und Tiefbau GmbH“ in § 8 Ziffer 3 des Erschließungsvertrags die Zustimmung zur Widmung erteilt (vgl. § 6 Abs. 2 NStrG).

 

 

Zusatz für den Ortsrat:

Der Ortsrat hat die Möglichkeit im Rahmen der Beteiligung Stellung zu nehmen.


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

 

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Straße „Im Rosengrund“ in der Ortschaft Sehlem einschließlich der abzweigenden Stichstraßen sowie der beiden Verbindungswege zum alten Bahndamm werden nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Straßengesetzes wie folgt für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

               Flurstücke 6/17, 2/7, 4/7 und 6/14 als Gemeindestraße,

               Flurstücke 4/13 und 6/8 als Weg.


Anlage:

- Lageplan 1:1.000

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan_Rosengrund Seh 1-1000 (1706 KB)