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Auszug - Einrichtung einer Kleingruppe in der Kindertagesstätte Arche Noah   

Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Integration der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Jugend, Soziales und Integration der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt
Datum: Di, 22.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
Rat/268/2019 Einrichtung einer Kleingruppe in der Kindertagesstätte Arche Noah
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Marion Schnelle
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

In den Kindergartengruppen der Kindertagesstätte Arche Noah werden zurzeit in

 

- einer Regelgruppe und der integrativen Gruppe eine Langzeitbetreuung

(08:00 Uhr – 13:30 Uhr) mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme eines ergänzenden Früh- und Spätdienstes

- einer Regelgruppe eine Vormittagsbetreuung (08:00  – 12:00 Uhr) mit der   

  Möglichkeit der Inanspruchnahme eines ergänzenden Früh- und Mittagsdienstes

 

angeboten. Die Langzeit-Betreuungsplätze in der Einrichtung sind komplett belegt. Es besteht durch den erfolgten Zuzug von Familien und Arbeitsaufnahmen einiger Mütter eine kurzfristig stark gestiegene Nachfrage nach Langzeitbetreuungsplätzen, die auch nicht durch andere Kindertagesstätten in der Gemeinde Lamspringe gedeckt werden kann. Nach bislang vorliegenden Anmeldungen kann ab dem 01.02.2019 eine Langzeitbetreuung für 7 Kinder berufstätiger Eltern nicht erfolgen.

 

Das Betreuungsangebot sollte zur Gewährleistung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dem Elternbedarf entsprechen. Dem Betreuungsbedarf könnte kurzfristig entsprochen werden durch

 

a)      Einrichtung einer Langzeitbetreuung in der bestehenden Vormittagsgruppe oder

 

b)      Einrichtung einer zusätzlichen Kleingruppe mit Langzeitbetreuung.

 

zu a):

Nach Rücksprache mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde wäre die Einrichtung einer Langzeitbetreuung für die bestehende Vormittagsgruppe ohne Änderung der Betriebserlaubnis möglich. Da die Änderung jedoch unterjährig erfolgt, sind die zusätzlichen Personalstunden für das laufende Kindergartenjahr nicht finanzhilfefähig. Nach Mitteilung des Kirchenamtes Hildesheim als Einrichtungsträger würden für die Zeit vom 01.02.2019 bis zum 31.07.2019 zusätzliche Personalkosten in Höhe von knapp 5.200,- € entstehen, die jedoch von keiner Seite bezuschusst werden.

 

zu b):

Für die Einrichtung einer zusätzlichen Kleingruppe mit Langzeitbetreuung ist eine Änderung der Betriebserlaubnis erforderlich. Aufgrund der vorhandenen Raumgröße kann diese für eine Gruppe mit 8 Kindern erteilt werden. Da es sich hierbei um eine neue Gruppe handelt, kann auch im laufenden KiTa-Jahr noch eine Finanzhilfe für die vorgesehene Betreuungskraft beantragt werden.

Nach Berechnung des Kirchenamtes ergeben sich für die Kleingruppe mit einer Langzeitbetreuung von 08:00 – 13:30 Uhr für den Zeitraum vom 01.02.2019 bis zum 31.07.2019 Personalkosten in Höhe von 23.287,- €. Die Finanzhilfe des Landes würde derzeit 11.101,- € betragen, der Zuschuss des Landkreises gemäß KiTa-Vertrag 11.706,- € (9.082,- € Aufstockung zuzüglich 2.624,- € Aufschlag 13%) = Zuschuss gesamt 22.807,- €. Somit verbleibt für den genannten Zeitraum ein Betrag i.H.v. 480,- €, der von der Gemeinde Lamspringe zu tragen wäre.

 

Seit dem laufenden Kindergartenjahr wirken sich auch die seit 2014 stark gestiegenen Kinderzahlen bei der Kindergartenbedarfsplanung aus. Nach aktuellem Stand würden die vorhandenen 164 Kindergartenplätze den Betreuungsbedarf bis zum 31.07.2019 gerade noch abdecken können, weitere Änderungen dürften sich nicht mehr ergeben. Für das kommende Kiga-Jahr 2019/2020 weist die Planung dann ein Fehl von 6 Plätzen sowie ab dem 01.08.2020 ein Fehl von 11 Plätzen aus. Um den bestehenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sicherstellen zu können, besteht spätestens ab dem 01.08.2019 ein Handlungsbedarf bei der Bereitstellung von Kindergartenplätzen.

 

Die Einrichtung einer Kleingruppe zum 01.02.2019 stellt sowohl den aktuell bestehenden Bedarf an Langzeitbetreuung als auch den geltenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sicher und wird daher empfohlen.

 

Nach der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung werden mit dem jetzt vorhandenen Platzangebot ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 wieder ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Die Maßnahme ist daher bis maximal zum 31.07.2022 zu befristen. Die Bedarfsentwicklung ist regelmäßig zu überprüfen.

 

Ausschussmitglied Jörg Draheim fragte nach den voraussichtlichen Kosten der Kleingruppe bis 2022.

 

Mitteilung der Verwaltung:

 

 

Personalkosten: angenommene Entgelterhöhung 3% jährlich

Finanzhilfe Land

 

 

Aufstockung Landkreis auf Finanzhilfe

Aufschlag Landkreis

verbleibender Anteil Gemeinde Lamspringe

Kiga-Jahr

2019/2020

 

 

47.959 €

 

23.266 €

 

18.280 €

 

5.816 €

 

597 €

Kiga-Jahr

2020/2021

 

 

49.410 €

 

24.028 €

 

18.126 €

 

6.323 €

 

933 €

Kiga-Jahr

2021/2022

 

 

50.895 €

 

24.802 €

 

17.960 €

 

7.269 €

 

864 €

 

Dr. Wilken Krending wies darauf hin, dass die Finanzhilfe des Landes nur für pädagogisches Personal mit mehr als 19,5 Wochenstunden gewährt wird. Fachbereichsleiterin Marion Schnelle teilte mit, dass die Träger darauf hingewiesen worden sind und diese Voraussetzung beachten.


Beschlussvorschlagr den Rat:

r den Kindergarten der KiTa Arche Noah wird zum 01.02.2019 die Einrichtung einer zusätzlichen Kleingruppe mit Langzeitbetreuung beschlossen. Die Maßnahme wird befristet bis maximal zum 31.07.2022. Die Bedarfsentwicklung ist regelmäßig zu überprüfen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig