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Vorlage - Rat/268/2019  

Betreff: Einrichtung einer Kleingruppe in der Kindertagesstätte Arche Noah
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Marion Schnelle
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend, Soziales und Integration der Gemeinde Lamspringe Vorberatung
22.01.2019 
Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Integration der Gemeinde Lamspringe zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
14.02.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Erläuterung/Begründung: 

 

Auf die Anlage zu TOP 9 „Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Gemeinde Lamspringe“ wird zunächst verwiesen.

 

In den Kindergartengruppen der Kindertagesstätte Arche Noah werden zurzeit in

 

- einer Regelgruppe und der integrativen Gruppe eine Langzeitbetreuung

(08:00 Uhr 13:30 Uhr) mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme eines    ergänzenden Früh- und Spätdienstes

- einer Regelgruppe eine Vormittagsbetreuung (08:00 12:00 Uhr) mit der   

  Möglichkeit der Inanspruchnahme eines ergänzenden Früh- und Mittagsdienstes

 

angeboten. Die Langzeit-Betreuungsplätze in der Einrichtung sind komplett belegt. Es besteht durch den erfolgten Zuzug von Familien und Arbeitsaufnahmen einiger Mütter eine kurzfristig stark gestiegene Nachfrage nach Langzeitbetreuungsplätzen, die auch nicht durch andere Kindertagesstätten in der Gemeinde Lamspringe gedeckt werden kann. Nach bislang vorliegenden Anmeldungen kann ab dem 01.02.2019 eine Langzeitbetreuung für 7 Kinder berufstätiger Eltern nicht erfolgen.

 

Das Betreuungsangebot sollte zur Gewährleistung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dem Elternbedarf entsprechen. Dem Betreuungsbedarf könnte kurzfristig entsprochen werden durch

 

a)     Einrichtung einer Langzeitbetreuung in der bestehenden Vormittagsgruppe oder

 

b)     Einrichtung einer zusätzlichen Kleingruppe mit Langzeitbetreuung.

 

zu a):

Nach Rücksprache mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde wäre die Einrichtung einer Langzeitbetreuung r die bestehende Vormittagsgruppe ohne Änderung der Betriebserlaubnis möglich. Da die Änderung jedoch unterjährig erfolgt, sind die zusätzlichen Personalstunden für das laufende Kindergartenjahr nicht finanzhilfefähig. Nach Mitteilung des Kirchenamtes Hildesheim als Einrichtungsträger würden r die Zeit vom 01.02.2019 bis zum 31.07.2019 zusätzliche Personalkosten in Höhe von knapp 5.200,- entstehen, die jedoch von keiner Seite bezuschusst werden.

 

zu b):

r die Einrichtung einer zusätzlichen Kleingruppe mit Langzeitbetreuung ist eine Änderung der Betriebserlaubnis erforderlich. Aufgrund der vorhandenen Raumgröße kann dieser eine Gruppe mit 8 Kindern erteilt werden. Da es sich hierbei um eine neue Gruppe handelt, kann auch im laufenden KiTa-Jahr noch eine Finanzhilfe für die vorgesehene Betreuungskraft beantragt werden.

Nach Berechnung des Kirchenamtes ergeben sich für die Kleingruppe mit einer Langzeitbetreuung von 08:00 13:30 Uhr r den Zeitraum vom 01.02.2019 bis zum 31.07.2019 Personalkosten in Höhe von 23.287,- €. Die Finanzhilfe des Landes würde derzeit 11.101,- € betragen, der Zuschuss des Landkreises gemäß KiTa-Vertrag 11.706,- € (9.082,- € Aufstockung zuzüglich 2.624,- € Aufschlag 13%) = Zuschuss gesamt 22.807,- €. Somit verbleibt für den genannten Zeitraum ein Betrag i.H.v. 480,- €, der von der Gemeinde Lamspringe zu tragen wäre.

 

Seit dem laufenden Kindergartenjahr wirken sich auch die seit 2014 stark gestiegenen Kinderzahlen bei der Kindergartenbedarfsplanung aus. Nach aktuellem Stand würden die vorhandenen 164 Kindergartenplätze den Betreuungsbedarf bis zum 31.07.2019 gerade noch abdecken nnen, weitere Änderungen dürften sich nicht mehr ergeben. r das kommende Kiga-Jahr 2019/2020 weist die Planung dann ein Fehl von 6 Plätzen sowie ab dem 01.08.2020 ein Fehl von 11 Plätzen aus. Um den bestehenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sicherstellen zu können, besteht spätestens ab dem 01.08.2019 ein Handlungsbedarf bei der Bereitstellung von Kindergartenplätzen.

 

Die Einrichtung einer Kleingruppe zum 01.02.2019 stellt sowohl den aktuell bestehenden Bedarf an Langzeitbetreuung als auch den geltenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sicher und wird daher empfohlen.

 

Nach der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung werden mit dem jetzt vorhandenen Platzangebot ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 wieder ausreichend Betreuungs-plätze zur Verfügung stehen. Die Maßnahme ist daher bis maximal zum 31.07.2022 zu befristen. Die Bedarfsentwicklung ist regelmäßig zu überprüfen.

 

 


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

 

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

r den Kindergarten der KiTa Arche Noah wird zum 01.02.2019 die Einrichtung einer zusätzlichen Kleingruppe mit Langzeitbetreuung beschlossen. Die Maßnahme wird befristet bis maximal zum 31.07.2022. Die Bedarfsentwicklung ist regelmäßig zu überprüfen.