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Auszug - Sanierung August-Probst-Halle in Sehlem hier: Entscheidung über das weitere Vorgehen  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 14.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:41 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
Rat/194/2018 Sanierung August-Probst-Halle in Sehlem
hier: Entscheidung über das weitere Vorgehen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Marion Schnelle
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Im Jahr 2017 hatte der Rat der Gemeinde Lamspringe die Sanierung August-Probst-Halle in Sehlem beschlossen. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme war unter Förderung nach dem ZILE-Programm sowie durch die beantragte Kofinanzierungszuweisung für finanzschwache Kommunen wie folgt geplant:

 

Geschätzte Umbau-/Sanierungskosten

          791.900 €

Zuwendung nach ZILE

          500.000 € = 63,15 % der Gesamtkosten

Zwischensumme

          291.900 €

 

Kofinanzierung

          252.305 € ) ges.

Eigenanteil Gemeinde Lamspringe

            39.595 € ) 291.900 €

 

Aufgrund der Antragstellung nach Förderprogramm ZILE ist mit Datum vom 27.04.2018 der Bewilligungsbescheid über 500.000 € erteilt worden und am 03.05.2018 bei der Gemeinde Lamspringe eingegangen.

 

Ein Bescheid über die beantragte Kofinanzierung liegt bis zur Erstellung dieser Beschlussvorlage nicht vor. Aufgrund tel. Rückfrage beim ArL am 17.04.2018 wurde von dort mitgeteilt, dass die beantragte Kofinanzierung nicht bewilligt werden wird. Die Bescheiderteilung erfolgt durch das MI ein schriftlicher Bescheid liegt bislang nicht vor. Eine erneute Rückfrage beim ArL am 14.05.2018 hat keine anderslautende Entscheidung erkennen lassen. Erörtert wurde in diesem Zusammenhang auch die Frage einer erneuten Antragstellung auf Kofinanzierung. Rechtlich steht einer neuen Antragstellung (mit gleichem Inhalt) nichts entgegen. So dass in einem „zweiten Anlauf“ noch einmal versucht werden könnte, die Förderung zu erhalten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch weiterhin nicht!

 

Um die ZILE-Förderung nicht zu gefährden, muss die Maßnahme bis zum 30.04.2020 per Verwendungsnachweis abgeschlossen sein, d.h. die Baumaßnahme muss abgeschlossen sein und sämtliche Schlussrechnungen müssen vorliegen. Unter Berücksichtigung notwendiger konkreter Planung, Ausschreibungsverfahren und Fristen sowie Bauausführungszeiten kann eine Entscheidung über die Umsetzung der Maßnahme nicht bis zur Entscheidung über einer möglichen erneuten Antragstellung auf Kofinanzierung zurückgestellt werden.

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe muss nunmehr über das weitere Vorgehen entscheiden.

 

Bereits im Jahr 2009 hatte sich der Rat der damaligen Gemeinde Sehlem mit der Sanierung der Halle beschäftigt. Dabei war ein reiner Sanierungsbedarf ermittelt worden:

 

Dachsanierung

    100.000 €

Sanierung Glasbausteine / Westfassade

        110.000 €

Außenwände

45.000 €

 

         255.000 €

 

Diese Kosten dürfen sich seit 2009 erheblich erhöht haben.

Unberücksichtigt ist dabei die dringend notwendige Heizungsreparatur (andernfalls wird die Heizungsanlage zum Ende des Jahres stillgelegt), die mit rd. 60.000 € veranschlagt wird sowie eine notwendige Fußbodensanierung und die Dachkonstruktion/-statik.

 

Insgesamt ergibt sich damit kurzfristig und in den kommenden Jahren ein Bauunterhaltungsbedarf i.H.v. rd. 315.000 €.

 

Abzuwägen ist nunmehr dieser Unterhaltungsaufwand im Verhältnis zu einer Grundsanierung der Halle mit dem vorbezeichneten Eigenanteil i.H.v. 291.900 € (ohne Kofinanzierung).

 

Hinzuweisen ist darauf, dass durch den Hallenumbau gleichzeitig ein multifunktionales barrierefreies Gebäude für die gesamte Gemeinde Lamspringe entstehen kann. Durch die Grundsanierung wird ein nahezu neuwertiger Gebäudezustand erreicht. Unterhaltungsaufwand wird anschließend in den Folgejahren nicht erwartet. Der energetische Zustand des Gebäudes wird erheblich verbessert.

 

Fachbereichsleiterin Marion Schnelle wies darauf hin, dass der vorliegende Beschlussvorschlag im Rahmen der Vorberatung durch den Verwaltungsausschuss ergänzt wurde. Danach ist der Rat erneut zu beteiligen, sofern die Baukosten den Betrag von 800.000 € übersteigen. Der vorliegende Beschlussvorschlag müsste um diesen Satz ergänzt werden.

 

Im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt verlas Frank Eggerling eine Presseerklärung. Die Presseerklärung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.


Beschluss:

 

Die Sanierung der August-Probst-Halle in Sehlem wird unter Inanspruchnahme der Förderung nach ZILE-Programm durchgeführt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsleistung für die Baumaßnahme auszuschreiben und nach Abschluss des Verfahrens den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen. Für die kommende Förderperiode soll ein erneuter Antrag auf Kofinanzierungszuweisung (EU-geförderte Projekte) gestellt werden.

Sofern die Baukosten den Betrag von 800.000 € übersteigen, ist der Rat erneut zu beteiligen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Presseerklärung CDU 11.06.2018 APH (416 KB)