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Vorlage - Rat/194/2018  

Betreff: Sanierung August-Probst-Halle in Sehlem
hier: Entscheidung über das weitere Vorgehen
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Marion Schnelle
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehlem Vorberatung
30.05.2018 
Sitzung des Ortsrates Sehlem zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt   
Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Lamspringe Vorberatung
31.05.2018 
Sitzung des Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Lamspringe zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
14.06.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Erläuterung/Begründung: 

 

Im Jahr 2017 hatte der Rat der Gemeinde Lamspringe die Sanierung August-Probst-Halle in Sehlem beschlossen. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme war unter Förderung nach dem ZILE-Programm sowie durch die beantragte Kofinanzierungszuweisung für finanzschwache Kommunen wie folgt geplant:

 

Geschätzte Umbau-/Sanierungskosten

          791.900 €

Zuwendung nach ZILE

          500.000 € = 63,15 % der Gesamtkosten

Zwischensumme

          291.900 €

 

Kofinanzierung

          252.305 € ) ges.

Eigenanteil Gemeinde Lamspringe

           39.595 € ) 291.900 €

 

Aufgrund der Antragstellung nach Förderprogramm ZILE ist mit Datum vom 27.04.2018 der Bewilligungsbescheid über 500.000 € erteilt worden und am 03.05.2018 bei der Gemeinde Lamspringe eingegangen.

 

Ein Bescheid über die beantragte Kofinanzierung liegt bis zur Erstellung dieser Beschlussvorlage nicht vor. Aufgrund tel. Rückfrage beim ArL am 17.04.2018 wurde von dort mitgeteilt, dass die beantragte Kofinanzierung nicht bewilligt werden wird. Die Bescheiderteilung erfolgt durch das MI ein schriftlicher Bescheid liegt bislang nicht vor. Eine erneute Rückfrage beim ArL am 14.05.2018 hat keine anderslautende Entscheidung erkennen lassen. Erörtert wurde in diesem Zusammenhang auch die Frage einer erneuten Antragstellung auf Kofinanzierung. Rechtlich steht einer neuen Antragstellung (mit gleichem Inhalt) nichts entgegen. So dass in einem „zweiten Anlauf“ noch einmal versucht werden könnte, die Förderung zu erhalten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch weiterhin nicht!

 

Um die ZILE-Förderung nicht zu gefährden, muss die Maßnahme bis zum 30.04.2020 per Verwendungsnachweis abgeschlossen sein, d.h. die Baumaßnahme muss abgeschlossen sein und sämtliche Schlussrechnungen müssen vorliegen. Unter Berücksichtigung notwendiger konkreter Planung, Ausschreibungsverfahren und Fristen sowie Bauausführungszeiten kann eine Entscheidung über die Umsetzung der Maßnahme nicht bis zur Entscheidung über einer möglichen erneuten Antragstellung auf Kofinanzierung zurückgestellt werden.

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe muss nunmehr über das weitere Vorgehen entscheiden.

 

Bereits im Jahr 2009 hatte sich der Rat der damaligen Gemeinde Sehlem mit der Sanierung der Halle beschäftigt. Dabei war ein reiner Sanierungsbedarf ermittelt worden:

 

Dachsanierung

    100.000 €

Sanierung Glasbausteine / Westfassade

        110.000 €

Außenwände

45.000 €

 

         255.000 €

 

Diese Kosten dürfen sich seit 2009 erheblich erhöht haben.

Unberücksichtigt ist dabei die dringend notwendige Heizungsreparatur (andernfalls wird die Heizungsanlage zum Ende des Jahres stillgelegt), die mit rd. 60.000 € veranschlagt wird sowie eine notwendige Fußbodensanierung und die Dachkonstruktion/-statik.

 

Insgesamt ergibt sich damit kurzfristig und in den kommenden Jahren ein Bauunterhaltungsbedarf i.H.v. rd. 315.000 €.

 

Abzuwägen ist nunmehr dieser Unterhaltungsaufwand im Verhältnis zu einer Grundsanierung der Halle mit dem vorbezeichneten Eigenanteil i.H.v. 291.900 € (ohne Kofinanzierung).

 

Hinzuweisen ist darauf, dass durch den Hallenumbau gleichzeitig ein multifunktionales barrierefreies Gebäude für die gesamte Gemeinde Lamspringe entstehen kann. Durch die Grundsanierung wird ein nahezu neuwertiger Gebäudezustand erreicht. Unterhaltungsaufwand wird anschließend in den Folgejahren nicht erwartet. Der energetische Zustand des Gebäudes wird erheblich verbessert.

 


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

x

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Sanierung der August-Probst-Halle in Sehlem wird unter Inanspruchnahme der Förderung nach ZILE-Programm durchgeführt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsleistung für die Baumaßnahme auszuschreiben und nach Abschluss des Verfahrens den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen. Für die kommende Förderperiode soll ein erneuter Antrag auf Kofinanzierungszuweisung (EU-geförderte Projekte) gestellt werden.