Auszug - Erlass einer Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Gemeinde Lamspringe
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Aufgrund des Gesetzes über die Neubildung der Gemeinde Lamspringe, Landkreis Hildesheim vom 12. November 2015 wurde der Flecken Lamspringe und die Gemeinden Harbarnsen, Neuhof, Sehlem und Woltershausen sowie die Samtgemeinde Lamspringe aufgelöst und die Gemeinde Lamspringe gebildet. Nach § 3 Abs. 2 Satz 3 des vorgenannten Gesetzes tritt das Ortsrecht der aufgelösten Gemeinden spätestens mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft.
Die bisherigen Satzungen über die Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen“ der einzelnen Gemeinden bzw. der Samtgemeinde wurden letztmalig in der Zeit vom 04.09.2012 bis 27.09.2012 neu gefasst. Der vorliegende Entwurf der Satzung beinhaltet keine inhaltliche Änderung gegenüber den bisherigen Satzungen.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt den Erlass einer Satzung über die Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen.
Der Entwurf der Satzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung Stundung, Niederschlagung u. Erlass Forderungen (2136 KB) |