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Hinweise zum Steuer-  und Gebührenbescheid 2024

Gewerbesteuer Hebesatz:                                                                              425 v.H.

Grundsteuer A (f. land- u. forstwirtschaftliche Betriebe) Hebesatz: 460 v.H.

Grundsteuer B (Grundstücke bebaut/unbebaut) Hebesatz:              460 v.H.

Der Grundsteuermessbetrag wird vom zuständigen Finanzamt unter vorheriger Ermittlung des Einheitswertes berechnet. Die Ermittlung des Einheitswertes erfolgt u.a. aufgrund der vom Eigentümer oder dessen Rechtvorgänger gemachten Angaben bezüglich der Anschaffungs-/Herstellungskosten und Nutzung des Grundstücks/Gebäudes usw. Einwendungen gegen den ermittelten Einheitswert und Grundsteuermessbetrag sind an das Finanzamt zu richten.



Hundesteuer (jährlich)

1. Hund 72,00 €
2. Hund 102,00 €
jeder weitere Hund 132,00 €
für den 1. Hund (gefährlicher Hund) 460,00 €
für den 2. Hund (gefährlicher Hund) 500,00 €
jeder weitere gefährliche Hund 550,00 €

Hunde, die älter als 3 Monate sind, müssen bei der Gemeindeverwaltung innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung schriftlich angemeldet werden.
Vordrucke hierfür gibt es in der Finanz- u. Steuerabteilung und im Internet auf der Homepage www.lamspringe.de im Bereich Aktuelles & Bürgerinfo > Download > Anmeldung eines Hundes.
Bei Wohnortwechsel ist der Hund ab- bzw. umzumelden. Im Falle des Todes des Hundes bzw. Verkauf des Hundes ist ein Nachweis vom Tierarzt bzw. der Kaufvertrag vorzulegen.

Niederschlagswassergebühr je m² 0,15 €
Die Gebührenberechnung basiert auf den versiegelten u. befestigten Grundstücks-/Gebäudeflächen, die an den Niederschlagswasserkanal angeschlossen sind.

Die Abrechnung der nachstehend aufgeführten Gebühren erfolgt durch das Überlandwerk Leinetal in Gronau (Leine).

Kanalbenutzungsgebühr je m³ 2,86 €

Bei der Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühren können Wassermengen, die nachweislich nicht dem Kanal zugeführt werden, auf Antrag abgesetzt werden. Die Mengen sind mit einem Zweitwassermesser nachzuweisen. Die Nutzung eines Zweitwassermessers muss bem Überlandwerk Leinetal angemeldet werden.  Nicht angemeldete Zähler werden nicht berücksichtigt.
Die Absetzung von Wassermengen erfolgt wegen Verwendung von Wasser für die Gartenbewässerung, Viehhaltung und sonstige landwirtschaftliche Nutzung, sowie für die Befüllung einen Schwimmbeckens.


Wasserverbrauchsgebühr je m³ 2,13 € zuzüglich (zzgl.)7 % MwSt.

Die monatliche Grundgebühr beträgt bei einem Wassermesser

mit einer Nenngröße

4 m³/h (Q3= 4)

6,00 € zzgl. 7% MwSt

mit einer Nenngröße

10 m³/h (Q3=10

7,20 € zzgl. 7% MwSt

mit einer Nenngröße

16 m³/h (Q3=16)

12,00 € zzgl. 7% MwSt

mit einer Nenngröße

25 m³/h (Q3=25)

24,00 € zzgl. 7% MwSt

für Verbundzähler 

 

48,00 € zzgl. 7% MwSt




04.01.2024