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Auszug - Satzung über die Einrichtung einer Bücherei in der Gemeinde Lamspringe sowie über die Erhebung von Benutzungsgebühren  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:41 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
Rat/195/2018 Satzung über die Einrichtung einer Bücherei in der Gemeinde Lamspringe sowie über die Erhebung von Benutzungsgebühren
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Marion Schnelle
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Aufgrund des Gesetzes über die Neubildung der Gemeinde Lamspringe, Landkreis Hildesheim vom 12. November 2015 wurde der Flecken Lamspringe und die Gemeinden Harbarnsen, Neuhof, Sehlem und Woltershausen sowie die Samtgemeinde Lamspringe aufgelöst und die Gemeinde Lamspringe gebildet. Nach § 3 Abs. 2 Satz 3 des vorgenannten Gesetzes tritt das Ortsrecht der aufgelösten Gemeinden spätestens mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft.

 

Die bisherige Satzung über Errichtung einer Samtgemeindebücherei in der Samtgemeinde Lamspringe sowie über die Erhebung von Benutzungsgebühren vom 21.03.1979 ist zu ersetzen. Die Satzung wurde an heute geltendes Recht und Regelungstatbestände angepasst. Die alte Satzung war der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Durch Beschluss des Samtgemeinderates war im Jahr 2003 eine Jahresgebühr von 10 € eingeführt worden. Diese soll zukünftig auf 15 €hrliche Gebühr angehoben werden. 


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Satzung über die Einrichtung einer Bücherei in der Gemeinde Lamspringe sowie über die Erhebung von Benutzungsgebühren in der als Anlage beigefügten Fassung.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Einrichtung Bücherei, Erhebung Benutzungsgebühren (1215 KB)