Auszug - 25. Änderung Flächennutzungsplan "Gewerbegebiet Eggershäuser Weg"; 1. Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 15.03.2018 2. Erneute Abwägung der während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen 3. Fassung des Feststellungsbeschlusses
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Rat der Gemeinde Lamspringe hatte in seiner Sitzung am 15.03.2018 über die Abwägung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen beschlossen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des F-Planes hatte der Landkreis Hildesheim signalisiert, dass er die Genehmigung versagen wird, weil seine Stellungnahme vom 14.12.2017 zur Inanspruchnahme der bislang landwirtschaftlichen Fläche bei der Abwägung vom 15.03.2018 nicht ausreichend gewürdigt worden sei. § 1 a Abs. 2 BauGB verlange von der Gemeinde eine besondere materielle Abwägung und formale Begründung, wenn sie die nach dieser Vorschrift geschützte Fläche im Einzelfall einer anderen Nutzung zuführen will. Der Abwägungsvorschlag wurde daraufhin überarbeitet. Er lag den Ortsratsmitgliedern vor. Der Rat der Gemeinde Lamspringe wird in seiner Sitzung am 14.06.2018 diese erneute Abwägung beschließen. Der Ortsrat ist an diesem Verfahren zu beteiligen.
Der Ortsrat Sehlem nahm die vorliegende Beschlussvorlage zur Kenntnis. Änderungen oder Ergänzungen wurden nicht vorgetragen.