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Vorlage - Rat/200/2018  

Betreff: 25. Änderung Flächennutzungsplan "Gewerbegebiet Eggershäuser Weg";
1. Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 15.03.2018
2. Erneute Abwägung der während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
3. Fassung des Feststellungsbeschlusses
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Stephan Willudda
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Aktenzeichen:622-08/25
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Ortsrat Lamspringe Kenntnisnahme
19.06.2018 
Sitzung des Ortsrates Lamspringe zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt   
Ortsrat Sehlem Kenntnisnahme
30.05.2018 
Sitzung des Ortsrates Sehlem zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt   
Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Lamspringe Vorberatung
31.05.2018 
Sitzung des Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
14.06.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
LA60 25. F.-Planänderung Urschrift  
LA60 25 F -Planänderung 24-5-2018  
Keller_Abwägungsvorschlag_2018-05-24  

Erläuterung/Begründung: 

 

Der Rat der Samtgemeinde Lamspringe hatte in seiner Sitzung am 19.11.2015 die Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1) fand in der Zeit vom 06.03. bis 07.04.2017 statt. Der Abwägungsbeschluss und der Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung wurden am 08.06.2017 durch den Rat der Gemeinde Lamspringe gefasst.

 

Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB fand nach Bekanntmachung vom 06.11.2017 in der Zeit vom 15.11. bis 20.12.2017 statt. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.11.2017 durch das Planungsbüro Keller gemäß § 4 (2) BauGB über die öffentliche Auslegung informiert. Stellungnahmen konnten bis zum Ende der Auslegungsfrist am 02.01.2018 abgegeben werden.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen waren in der Zusammenstellung des Büros Keller vom 13.03.2018 beschrieben und bewertet worden. Der Rat hatte darüber am 15.03.2018 einen Abwägungsbeschluss gefasst und die 25. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Anschließend wurde der Flächennutzungsplan in Form dieser Änderung dem Landkreis zur Genehmigung vorgelegt.

 

Der Landkreis Hildesheim hat signalisiert, dass er die Genehmigung versagen wird, weil seine Stellungnahme vom 14.12.2017 zur Inanspruchnahme der bislang landwirtschaftlichen Fläche bei der Abwägung am 15.03.2018 nicht ausreichend gewürdigt worden sei. § 1 a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) verlange von der Gemeinde eine besondere materielle Abwägung und formale Begründung, wenn sie die nach dieser Vorschrift geschützte Flächen im Einzelfall einer anderen Nutzung zuführen will. Nach einem persönlichen Gespräch mit dem Landkreis wurde der Abwägungsvorschlag durch das Büro Keller darauf hin noch einmal überarbeitet. Er ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Bei entsprechendem Ratsbeschluss könnte die Änderung des Flächennutzungsplans dem Landkreis erneut zur Genehmigung vorgelegt werden. Mit der Veröffentlichung der genehmigten Änderung des Flächennutzungsplans würde diese in Kraft treten.

 


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

x

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Beschluss vom 15.03.2018 über die Abwägung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Eggershäuser Weg“ sowie der Feststellungsbeschluss der 25. Änderung wird aufgehoben.

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Eggershäuser Weg“ werden wie in der Zusammenstellung des Planungsbüros Keller vom 24.05.2018 bewertet und beschlossen.

 

  1. Die 25. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Eggershäuser Weg“ mit seiner Begründung wird beschlossen.

Anlagen:

 

- 25. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Eggershäuser Weg“

(Urschrift mit Planungsstand 17.01.2018; nur elektronisch abrufbar),

- Abwägungsvorschlag des Planungsbüros Keller vom 24.05.2018 zu den während der

 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen

 Stellungnahmen.

- 25. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Eggershäuser Weg“,

Planungsstand 24.05.2018

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LA60 25. F.-Planänderung Urschrift (4230 KB)      
Anlage 2 2 LA60 25 F -Planänderung 24-5-2018 (2283 KB)      
Anlage 3 3 Keller_Abwägungsvorschlag_2018-05-24 (1487 KB)